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Inzidenz unter 100: Welche Corona-Lockerungen in Berlin anstehen


Inzidenz unter 100
Diese Corona-Lockerungen stehen in Berlin an

Von t-online, loe

Aktualisiert am 07.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Berlin: Die Corona-Notbremse könnte in der Hauptstadt bald wieder gelöst werden.Vergrößern des BildesBerlin: Die Corona-Notbremse könnte in der Hauptstadt bald wieder gelöst werden. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin sinkt fast täglich. Die wichtige Marke von 100 ist unterschritten. So könnten schon bald erneut Lockerungen in Kraft treten. Lesen Sie hier, was dann in der Hauptstadt gilt.

Die Corona-Notbremse könnte in Berlin bald wieder gelöst werden. Denn die Bundeshauptstadt zeigt einen anhaltend sinkenden Trend der täglichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In einer Woche ist der Wert zuletzt um 21 Prozent gesunken.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Berlin am Freitag somit bei 98,6 und damit knapp unter dem wichtigen Grenzwert von 100, ab dem die Notbremse in Kraft tritt. Fällt die Inzidenz weiter oder bleibt sie fünf Tage lang stabil unter 100, bedeutet das Lockerungen für die Berliner.

Inzidenz unter 100: Diese Öffnungsschritte stehen an

  • Ausgangssperre: Das Verbot, sich ohne triftigen Grund zwischen 22 und 5 Uhr draußen aufzuhalten, wird gekippt. Derzeit dürfen Berliner nur allein bis 24 Uhr spazieren gehen oder joggen. Wege, die für die Arbeit oder medizinische Notfälle unternommen werden, sind immer erlaubt.
  • Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Aktuell dürfen sich drinnen nur ein Haushalt und eine Person eines zweiten treffen.
  • Schulen: Hier gilt schon ab einer 165er-Inzidenz Wechselunterricht mit einem Corona-Test zwei Mal pro Woche. Es ändert sich nichts.
  • Gastronomie: Restaurants und Cafés dürfen wahrscheinlich ihre Außenbereiche öffnen. Dazu will der Senat abstimmen. Möglich wäre das ab Pfingsten (22. bis 24. Mai)
  • Museen, Kinos und Theater: Kulturangebote können mit Eingangsbeschränkungen wieder öffnen.
  • Einzelhandel: Bekleidungsläden, Elektromärkte und andere Läden, die Waren außerhalb des täglichen Bedarfs verkaufen, dürfen öffnen. Kunden müssen allerdings einen negativen Test vorweisen. Genesene und Geimpfte dürfen ohne Negativ-Test eintreten.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Nagelstudio, Tattoo-Studios oder Massageanbieter dürfen wieder öffnen.
  • Hotels: Öffnungsschritte werden regional entschieden. Für Berlin gibt es noch keine Pläne.
  • Alkoholverbot im öffentlichen Raum: Diese Regelung ist bis zum 16. Mai angedacht und könnte dann wegfallen oder aber auch verlängert werden.

Außerdem wurden bundesweite Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Das bedeutet, dass Geimpfte negativ-getesteten Menschen gleichgestellt werden. Sie benötigen auch keinen Testnachweis mehr beim Einkaufen oder beim Friseur.

Außerdem dürfen Sie sich mit so vielen ebenfalls Geimpften treffen, wie sie wollen. Nicht-Geimpfte dürfen sich bei der Inzidenz unter 100 zu fünft treffen – die Anzahl der Geimpften, die zusätzlich dabei sein darf, ist unbegrenzt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Robert-Koch Institut
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