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Prozess um Einbrüche in Wohnhäuser: Drei Männer angeklagt


Berlin
Prozess um Einbrüche in Wohnhäuser: Drei Männer angeklagt

Von dpa
03.08.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weil sie Türen und Fenster aufgehebelt und in 33 Fällen in Einfamilienhäuser eingedrungen sein sollen, stehen drei mutmaßliche Einbrecher vor dem Berliner Landgericht. Sie sollen als Mitglieder einer Bande agiert haben, die in der Hauptstadt sowie in kleineren Ortschaften im nord- und ostdeutschen Raum aktiv gewesen sei.

Die 25- bis 31-Jährigen hätten Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Bargeld im Gesamtwert von etwa 110.000 Euro erbeutet, so die Staatsanwaltschaft. Ob sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern, blieb zu Prozessbeginn am Dienstag zunächst offen.

Die drei Männer, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, sollen sich im Vorjahr zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Sie hätten den gesamten nord- und ostdeutschen Raum bereist, um Einbrüche zu begehen, heißt es in der Anklage. Die Serie begann laut Ermittlungen im August 2020. Orte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein seien betroffen gewesen. Immer wieder hätten die mutmaßlichen Einbrecher in Einfamilienhäusern auf der Suche nach Beute sämtliche Zimmer durchwühlt.

Die Angeklagten sollen mit bislang unbekannten Komplizen in wechselnder Beteiligung agiert haben. In vier Fällen seien sie laut Ermittlungen bei der Tat gestört worden und ohne Diebesgut geflüchtet. Einmal soll der 25-Jährige seine Beute verteidigt haben, indem er einem Zeugen ins Gesicht schlug.

Die mutmaßlichen Einbrecher wurden am 15. September festgenommen und befinden sich seitdem in Haft. Die Verteidiger eines 30-Jährigen beantragten nach Verlesung der Anklage die Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten. Er sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen, forderten die Anwälte. Die Hauptverhandlung habe nicht innerhalb der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist begonnen. Ein triftiger Grund für ihre Überschreitung liege nicht vor. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt.

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