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Berlin: Schultablet-Dieb schuldig gesprochen – 35 Monate Gefängnis


Von Schrittmacher überführt
Schultablet-Dieb schuldig gesprochen – 35 Monate Gefängnis

Von t-online, dpa
14.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Leonardo D. hält zu Prozessbeginn im Saal des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eine Pappe vor sein Gesicht: Er war wegen des Diebstahls der Tablets angeklagt worden.Vergrößern des BildesLeonardo D. hält zu Prozessbeginn im Saal des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eine Pappe vor sein Gesicht: Er war wegen des Diebstahls der Tablets angeklagt worden. (Quelle: Riedl/Archivbild/dpa-bilder)
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In Zeiten von Homeschooling und Distanzunterricht wurde eine Schule um 242 neue Tablets beraubt. Nun konnte der Verantwortliche mithilfe seines Schrittzählers überführt werden und muss ins Gefängnis.

Nach dem Diebstahl von 242 Tablets in der Nacht zum 28. Januar 2021 aus einer Berliner Schule ist der Angeklagte, der zwei Tage nach dem Raub festgenommen wurde, zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 27-Jährige, der damals als Mitarbeiter einer Reinigungsfirma in dem Schulgebäude tätig war, habe eine günstige Gelegenheit genutzt und die Geräte im Gesamtwert von fast 100.000 Euro aus einem alarmgesicherten Raum entwendet, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag die Entscheidung. Der Verbleib der Tablets ist bis heute unklar.

"Ich bin unschuldig", wiederholte der Putzmann laut "B.Z." immer und immer wieder. Das Gericht glaube ihm aber nicht, denn einzig er komme als Täter in Frage. "Sein Smartphone registrierte ab Mitternacht eine erhöhte Schrittzahl-Aktivität bis zum Morgen", erklärte die Richterin weiter und verwies auf die ruhigen anderen Nächte.

Reinigungspersonal geriet schnell in Verdacht

Wegen der Nutzung eines Transponder-Chips zum Ausschalten der Alarmanlage sei das Reinigungspersonal schnell in Verdacht geraten, hatten Ermittler erklärt. Nur ein kleiner Kreis von Personen habe von der Lieferung gewusst.

In der Gesamtschau der Indizien komme nur der Angeklagte als Täter in Frage, so das Gericht. Er habe als Reinigungskraft über einen Transponder und einen Generalschlüssel verfügt. Als die Tablets überraschend angeliefert wurden, sei der 27-Jährige im Schulgebäude gewesen. Nach Mitternacht habe er die Schule erneut aufgesucht und die Alarmanlage mit einem Transponder unscharf gestellt.

Sicherungsvorkehrungen waren unzureichend

Die Richter berücksichtigten im Strafmaß, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und von einer Spontantat auszugehen sei. Zudem seien die Sicherungsvorkehrungen für die Geräte im Gesamtwert von 96.800 Euro völlig unzureichend gewesen.

Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten Haft gefordert. Die beiden Verteidiger plädierten nach fast zweimonatigem Prozess auf Freispruch.

Der Angeklagte wurde des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe der Beute an.

Verwendete Quellen
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