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Kündigung für Ballettschulleiter bleibt unwirksam


Berlin
Kündigung für Ballettschulleiter bleibt unwirksam

Von dpa
08.10.2021Lesedauer: 1 Min.
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Die Kündigung des Künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule Berlin bleibt unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Angaben vom Freitag eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Die Kündigung sei vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht fristgemäß erfolgt, hieß es. Die hilfsweise erklärte ordentliche fristgemäße Kündigung ist laut Gericht ebenfalls unwirksam, weil nach den entsprechenden Regelungen des Tarifvertrages eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei. Da die Kündigung unwirksam sei, habe der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Das Arbeitsgericht hatte bereits die Kündigung des Leiters der Ballettschule für unwirksam erklärt, eine Klage auf Weiterbeschäftigung aber zurückgewiesen.

Schulleiter und Künstlerischer Leiter der Ballettschule waren im Zuge von Untersuchungen nach zunächst anonymen Vorwürfen über die Lage an der Schule vom Dienst freigestellt worden. In Stellungnahmen sprachen sie von "Verleumdungen, Falschbehauptungen und Anschuldigungen", die kursierten. Die Leitungsposten wurden neu ausgeschrieben.

Klima und Methoden an der Ballettschule sind von Experten in zwei Zwischenberichten heftig kritisiert worden. Eine Clearingstelle geht davon aus, "dass sich Kindeswohlgefährdung durch physische und psychische Misshandlung, emotionale Vernachlässigung, Vernachlässigung der Gesundheitsfürsorge sowie der Fürsorge- und Aufsichtspflicht erkennen lässt". Eine Expertenkommission hatte zuvor eine "Kultur der Angst" an der Schule festgestellt.

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