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Einspruch gegen Berlin-Wahl: "Eine Zahl, die uns erschrecken muss"


Einspruch gegen Berlin-Wahl
"Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss"

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 14.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Chaos: Wahlplakate verschiedener Parteien zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Berlin.Vergrößern des BildesNach dem Chaos: Wahlplakate verschiedener Parteien zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses in Berlin. (Quelle: imago-images-bilder)
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Knapp drei Wochen nach der Pannen-Wahl in Berlin hat die Landeswahlleitung angekündigt, Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl anfechten zu wollen. Die Verantwortlichen schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Landeswahlausschusses.

Der Einspruch bezieht sich auf den Wahlkreis 6 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Dort sei bei den Erststimmen, die entscheidend sind für das Direktmandat, der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatziertem sehr gering.

"In diesen Fällen könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben", sagte Michaelis. Als Beispiele nannte sie falsch ausgegebene Stimmzettel oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen wegen fehlender Stimmzettel.

Wahl in Berlin: Unregelmäßigkeiten in 207 Wahllokalen

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September sei es in 207 von 2.257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagte Michaelis. "Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss", sagte Michaelis. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2.000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.

Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schiefgelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

Akteure wollen Wahl anfechten

Der Landeswahlausschuss war am Donnerstag zusammengekommen, um das amtliche Endergebnis der Abgeordnetenhauswahl festzustellen. Bereits am Montag stellte er das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in der Hauptstadt fest. Gegenüber dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis ergaben sich demnach nur geringfügige Änderungen.

Berlins noch Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte Versäumnisse bei dem Urnengang zwar zugegeben. So habe es "Fehleinschätzungen gegeben und Fehlplanung". Die Verantwortung für das Wahl-Chaos wollte Müller jedoch nicht übernehmen: "Die bloße Existenz einer Landes-Wahlleiterin macht deutlich, wo auch Zuständigkeiten liegen", sagte er. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte, ein Grund für die schweren Pannen in den Wahllokalen seien unsachgemäß verpackte Wahlzettel. Demnach soll die zuständige Druckerei die Zettel falsch angeliefert haben.

Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September waren in Berlin zahlreiche Pannen und Organisationsmängel zu Tage getreten. Die Landeswahlleiterin hat deshalb kurz nach der Wahl den Senat um ihre Abberufung nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses gebeten.

Mehrere Akteure kündigten zudem an, die Wahl am Berliner Verfassungsgerichtshof ebenfalls anfechten zu wollen. Das Gericht muss dann entscheiden, ob der Urnengang in einzelnen der 78 Wahlkreise oder dem einen oder anderen Stimmbezirk wiederholt werden muss. Als äußerst unwahrscheinlich gilt, dass die gesamte Wahl in Berlin wiederholt werden muss.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa und AFP
  • Eigene Recherche
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