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Betrug als Getränkelieferant: Dreieinhalb Jahre Gefängnis


Berlin
Betrug als Getränkelieferant: Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Von dpa
22.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Amtsgericht TiergartenVergrößern des BildesBlick auf ein Schild am Amtsgericht Tiergarten. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Berlin (dpa/bb) – Nach einer Betrugsserie als Getränkelieferant ist ein 38-Jähriger zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Dienstag unter anderem des Betrugs in 40 Fällen schuldig. Der Angeklagte habe gezielt ältere Menschen angesprochen, sie getäuscht und insgesamt rund 85 000 Euro erschlichen, begründete der Vorsitzende Richter. Die Einziehung von Wertersatz in dieser Höhe wurde angeordnet. Der vorbestrafte Betrüger hatte gestanden.

Der 38-Jährige hatte laut Ermittlungen berlinweit Seniorinnen und Senioren in ihren Wohnungen aufgesucht. Die meisten seien über 80 Jahre alt gewesen. Er habe Wein und Obstsaft aufgeschwatzt und sei unter einem Vorwand an EC-Karten der Opfer gelangt. Die Karten habe er zum Teil mehrmals durch ein mitgeführtes Lesegerät gezogen und unberechtigt Geld erlangt. Im Prozess ging es um acht Anklagen. Dem gelernten Kaufmann wurden Taten in der Zeit von November 2018 bis Oktober 2021 zur Last gelegt.

So habe er in einem Fall einer Seniorin vorgegaukelt, er benötige für die Erstellung eines Kundenkontos ihre EC-Karte. Anschließend habe er 2000 Euro von ihrem Bankkonto abgebucht. In anderen Fällen hatte er laut Anklage als Getränkelieferant angebliche Gutscheine überbracht oder Probepakete angeboten. Jeweils habe er Geprellten vorgetäuscht, er benötige ihre EC-Karte zur Aktivierung des Geschenks oder Angebots. Beträge bis zu 4000 Euro seien von Bankkonten der Opfer abgezweigt worden.

Der Mann soll zudem Überweisungsträger gefälscht und versucht haben, Geldbeträge zu ergaunern. Zudem soll er am Steuer eines Autos gesessen haben, obwohl er keinen Führerschein besaß.

Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten auf eine Strafe von maximal drei Jahren und acht Monaten Haft im Fall eines Geständnisses vorausgegangen. Das Gericht habe bei der Strafe berücksichtigt, dass mit dem Geständnis den betagten Opfern eine Aussage im Prozess erspart blieb, sagte der Vorsitzende Richter.

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