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Berlin: Giffey sieht keine Möglichkeit für Corona-Hotspot-Regel


Voraussetzungen nicht gegeben
Giffey sieht keinen "rechtlichen Rahmen" für Hotspot in Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 31.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (l) und Kultursenator Klaus Lederer (Archivbild): Giffey sieht keine Möglichkeit, Berlin zum Hotspot zu erklären, während Stellvertreter Lederer das Bundesgesetz kritisiert.Vergrößern des BildesDie Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (l) und Kultursenator Klaus Lederer (Archivbild): Giffey sieht keine Möglichkeit, Berlin zum Hotspot zu erklären, während Stellvertreter Lederer das Bundesgesetz kritisiert. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey sieht die Bedingungen für einen Hotspot in der Hauptstadt rechtlich nicht gegeben – Kultursenator Lederer kritisierte daraufhin das Infektionsschutzgesetz als "suboptimal".

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sieht derzeit keine Möglichkeit, Berlin in der andauernden Corona-Pandemie zum sogenannten Hotspot zu erklären. Eine entsprechende Entscheidung des Abgeordnetenhauses wäre die Voraussetzung für Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz ab Freitag weitgehend wegfallen.

"Wenn das Parlament für einen Hotspot entscheiden würde, ist hochgradig fraglich, inwiefern so eine Entscheidung beklagt würde", sagte Giffey am Donnerstag im Rathaus. "Die Hamburger gehen ja diesen Weg. Man muss jetzt mal sehen, ob das auch trägt." Der Berliner Senat werde sich das genau anschauen.

Giffey sieht Bedingungen für Hotspot in Berlin nicht erfüllt

Die Einschätzung für die Hauptstadt laute, dass dort die im Bundes-Infektionsschutzgesetz genannten Bedingungen nicht erfüllt seien. Berlin habe trotz einer 1.000er-Inzidenz keine schwersten Krankheitsverläufe bei Corona-Patienten. "Und wir haben keine Überlastung unserer Krankenhäuser." Aktuell hat Berlin sogar die bundesweit niedrigste Corona-Inzidenz, t-online berichtete hier.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben könne Berlin deshalb die Hotspot-Regelung nicht nutzen, sagte Giffey. "Wir haben schlicht einen rechtlichen Rahmen, der uns nicht zulässt, über das hinauszugehen, was wir jetzt haben."

Berlins Kultursenator kritisiert Bundesgesetz als "suboptimal"

Der Kultursenator und stellvertretende Bürgermeister Klaus Lederer (Linke) kritisierte, das Bundesgesetz sei für den Umgang mit der Pandemie "suboptimal". "Und dem Bundesgesundheitsminister fällt, nachdem dieses Gesetz verabschiedet worden ist, permanent auf, dass wir eine Corona-Lage haben", sagte Lederer.

"Die Situation spitzt sich zu, surprise, surprise! (übersetzt: "Überraschung, Überraschung!" Anm. der Red.) Ich hätte mich gefreut, wenn das eingeflossen wäre in die Gesetzesverabschiedung auf Bundesebene."

Lederer kündigte aber an, der Senat werde bei Bedarf entsprechend reagieren: "Wenn wir hier in eine Situation kommen, dass wir mit neuen Virusvarianten konfrontiert sind oder dass sich tatsächlich die Überlastung des Gesundheitswesens abzeichnet, ziehen wir die Hotspot-Regelung sofort. Wir haben nur derzeit die rechtlichen Voraussetzungen nicht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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