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Landgericht Bielefeld | Ehefrau in Hinterhalt gelockt: Lebenslange Haft für Mord


Landgericht Bielefeld
Ehefrau in Hinterhalt gelockt: Lebenslange Haft für Mord

Von dpa
14.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Landgericht BielefeldVergrößern des BildesBlick auf ein Schild "Landgericht" in Bielefeld. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/dpa-bilder)
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Für Verteidigung und Staatsanwaltschaft endete der Prozess gegen einen 51-Jährigen am Dienstag vor dem Landgericht Bielefeld mit einer Überraschung. Das Gericht wertete die Tat des Angeklagten als heimtückischen Mord und nicht als Totschlag - wie Staatsanwältin und Verteidiger in ihren Plädoyers. Dafür soll er jetzt lebenslang ins Gefängnis. Der Deutsche hatte seine 49-jährige Ehefrau am 31. Juli 2022 mit 36 Messerstichen umgebracht.

Die Richter hielten die verlesene Erklärung des Angeklagten für eine taktische Schutzbehauptung. Sie sei auch nicht plausibel, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung und stützte sich auf Tatort- und Überwachungsaufnahmen der Videoanlage am Haus.

Da war zunächst die Lage der Leiche. Die Getötete lag direkt hinter der Eingangstür. Die Sonnenbrille hatte sie noch nicht abgenommen. Zudem hatte sie die ersten Stiche in den Rücken und in den Hals bekommen. Stiche, die bereits tödlich waren, wie der Rechtsmediziner festgestellt hatte. Außerdem waren nur wenige Minuten vergangen, bis der Angeklagte auf den Aufnahmen zu sehen ist, wie er das erste Messer wegbringt, um ein zweites Messer seiner Frau ins Herz zu rammen. Das sei zu kurz für die Behauptung des Angeklagten, der Attacke sei ein Streit mit seiner Frau vorausgegangen.

Zudem ergaben die Tatortaufnahmen keine Hinweise auf eine Reparatur an einer Wasserpumpe, für die der Angeklagte nach eigener Aussage das Messer benötigt und zu dem er im Streit gegriffen haben wollte. Für das Gericht legte der Angeklagte mit seinem Anruf bei seiner Frau einen Hinterhalt und erwartete sie bereits mit dem Messer in der Hand. Seine Ehefrau sei zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlos gewesen.

Das Gericht lehnte auch eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ab. Der 51-Jährige sei zwar durch die Affäre seiner Frau zu einem sozial auffälligen Nachbarn gekränkt gewesen, aber er habe sich trotz seiner 2,76 Promille Alkohol kontrollieren können. Auch das zeigten Videoaufnahmen der Hauskameras.

Der wichtigste Punkt aus Sicht des Gerichts: Der Angeklagte ist für die Allgemeinheit nicht gefährlich. Die Tat sei in einer hochspezifischen Personenkonstellation geschehen. "In einer Beziehung, die seit langem belastet war", führte das Gericht aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte unmittelbar nach der Verkündung, dass er Revision einlegen werde. Dieses Urteil sei für den Angeklagten und für ihn als Verteidiger nicht nachvollziehbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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