Urteil rechtskräftig Pausenbrote von Kollegen in Bielefeld vergiftet

Das Landgericht Bielefeld hat einen Mann wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er Kollegen giftige Substanzen ins Essen schüttete. Die von ihm eingereichte Revision wies der Bundesgerichtshof nun zurück.
Die Verurteilung des Angeklagten im Prozess um vergiftete Pausenbrote zu einer lebenslangen Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld zurück. Das Gericht hatte ihn im März 2019 unter anderem wegen versuchten Mords verurteilt. Die Richter stellten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.
Opfer erlitten irreparable Schäden
Der Mann hatte drei Kollegen in einem Betrieb in Schloss Holte-Stukenbrock über Jahre aus unbekannten Gründen extrem giftige Schwermetallverbindungen auf Pausenbrote oder in Getränke geschüttet. Diese erlitten dadurch schwere und irreparable Gesundheitsschäden.
Am schwersten traf es einen 23-jährigen Werkstudenten, dem der Angeklagte 2016 mit einer hochtoxischen Quecksilberverbindung irreparable Gehirnschäden zufügte. Diesen Fall wertete das Gericht als versuchten Mord. Er starb zehn Monate nach dem Urteil des Landgerichts Bielefeld an den Folgen der Vergiftung – t-online.de hatte berichtet.
In zwei anderen Fällen streute der Angeklagte anderen Kollegen hochgiftige Blei- und Cadmiumverbindungen ins Essen. Auch sie erlitten irreparable Schäden. Einer der beiden schöpfte Verdacht, sicherte Proben und schlug Alarm. Dadurch wurde der Angeklagte im Mai 2018 letztlich überführt und festgenommen.
- Nachrichtenagentur AFP
- Bundesgerichtshof: Mitteilung vom 30. April