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Prozess | Brutaler Überfall in Siegburg: Angeklagte nicht geständig


Brutaler Überfall in Siegburg: Angeklagte nicht geständig

Von dpa
Aktualisiert am 25.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Landgericht BonnVergrößern des BildesDas Eingangsportal des Bonner Landgerichts. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Zweieinhalb Jahre nach einem brutalen Überfall auf einen Siegburger Internet-Uhrenhändler haben zwei Beschuldigte beim Prozessauftakt am Landgericht Bonn die Vorwürfe nicht zugegeben. Der 43 Jahre alte Angeklagte verweigerte am Dienstag jede Aussage. Sein 36 Jahre alter mutmaßlicher Mittäter ließ über seinen Anwalt erklären, er weise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück.

Er sei am Tag des Raubüberfalls gar nicht vor Ort gewesen und habe sich in einem anderen Land in Europa aufgehalten. Zeugen für diese Behauptung will der Verteidiger noch präsentieren.

Am 6. Oktober 2020 war ein 45-jähriger Familienvater überfallen worden, der in Siegburg ein Kfz-Sachverständigenbüro führt und im Nebengewerbe einen Onlinehandel für exklusive Sammleruhren betreibt. Er wurde niedergeschlagen und mit Kabelbindern gefesselt. Die Täter - einer mit Maschinenpistole, einer mit schallgedämpfter Pistole - schleiften den Gefesselten in einen Tresorraum und zwangen ihn, zwei Tresore zu öffnen. Sie raubten unter anderem Uhren und Schmuck, insgesamt wird die Beute auf 535.000 Euro beziffert. Der augenscheinlich professionell durchgeführte Raubüberfall, an dem insgesamt sieben Täter beteiligt gewesen sein sollen, dauerte kaum zehn Minuten. Kameras zeichneten das Geschehen auf.

Der 36 Jahre alte mutmaßliche Täter soll bei dem Überfall unmaskiert gewesen sein und die Maschinenpistole getragen haben. Er war nach einer öffentlichen Fahndung in der Fernsehsendung "Aktenzeichen xy... ungelöst" festgenommen worden. Ein Zuschauer will ihn mit großer Sicherheit wiedererkannt haben. Der 43-Jährige soll mit zwei weiteren Komplizen in seinem Auto Wache gehalten und später die Beute abtransportiert haben. Die Staatsanwaltschat ist sich sicher, ihn durch seine Handydaten überführt zu haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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