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Überfälle in Bonn: Mutter gesteht Tankstellenraub mit Fahrrad


Aus Geldnot begangen
Mutter gesteht Tankstellenüberfälle mit Fahrrad – Haft

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild): Die Mutter ist mit einem Fahrrad zu der Tankstelle gefahren und hat mit einer Spielzeugpistole gedroht.Vergrößern des BildesEine Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild): Die Mutter ist mit einem Fahrrad zu der Tankstelle gefahren und hat mit einer Spielzeugpistole gedroht. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)
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Mit Überfällen auf eine Tankstelle wollte eine Mutter ihrer Familie in einer finanziellen Notlage helfen. Dabei benutzte sie ihr Fahrrad mit Kindersitz als Fluchtfahrzeug – und eine Spielzeugpistole.

Das Bonner Landgericht hat eine sechsfache Mutter wegen drei Überfällen auf dieselbe Tankstelle zu drei Jahren Haft verurteilt. Die 39-Jährige, die bei ihren Taten jeweils mit einem Fahrrad mit Kindersitz vorgefahren war, wurde am Dienstag schuldig gesprochen. Überraschend hatte sie zuvor gestanden, dass sie die drei Überfälle in großer finanzieller Not begangen habe. Damals habe sie mit ihrer Familie die Wohnung verloren und in eine Obdachlosenunterkunft einziehen müssen. Die Kinder kamen in ein Heim.

Erstmals hatte die unmaskierte Räuberin an Weihnachten 2013 –zugeschlagen. Sie betrat den Verkaufsraum der Tankstelle in Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis, zog einen schwarzen Spielzeug-Revolver und bedrohte die Kassiererin. Auch bei den zwei weiteren Überfällen traf sie auf jene Frau hinter der Kasse – beim dritten Mal warf sie ihr das Geld bereits entgegen. Die Beute betrug insgesamt jedoch kaum mehr als 500 Euro.

Ehemann verpfiff Tankstellenräuberin

Trotz öffentlicher Fahndung mit Phantombild konnte die Frau damals nicht identifiziert werden. Erst sechs Jahre später – im Jahr 2019 – verpfiff sie ihr Ehemann. Sein Motiv dafür soll Rache gewesen sein, weil sich die Frau von ihm getrennt hatte.

Nach dem Urteil wurde die Angeklagte haftverschont, damit kann sie bei Haftantritt in den offenen Vollzug. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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