Bonn Nach tödlichen Kopfschüssen: Womöglich Unschuldiger in Haft

Nach einem Gewaltverbrechen an einem 45-Jährigen in Siegburg ist möglicherweise ein Unschuldiger festgenommen und angeklagt worden. Das Bonner Schwurgericht hat den Prozess nicht eröffnet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Die Täterschaft des wegen Totschlags angeklagten 50-Jährigen lasse sich nicht nachweisen, heiße es in dem Beschluss der Kammer. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufgehoben.
Der 45-Jährige war im März 2021 mit neun Kopfschüssen in seiner Wohnung in Siegburg tot aufgefunden worden. Im Zentrum für die richterlichen Zweifel steht ein sehr ähnliches Verbrechen, das sich vier Monate später in Windeck ereignete. Dort wurde eine Frau ebenfalls erschossen. Der 34 Jahre alte Täter tötete sich anschließend selbst. Nach einem ballistischen Gutachten ist nicht ausgeschlossen, dass die am zweiten Tatort gesicherte Waffe bei beiden Fällen verwendet wurde. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung der Kammer Beschwerde eingelegt.
Der Angeklagte selbst hatte seine Unschuld beteuert. Er erklärte, dass er noch nie mit einer Waffe geschossen habe. In den Verdacht geraten war er wegen einer DNA-Spur am Tatort.