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Bremen: Kaum Entschädigung für Gewaltopfer


Weißer Ring Bremen
"Unerträglich": Entschädigung für Gewaltopfer in der Kritik

Von dpa
18.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Nachgestellte Gewaltszene (Symbolfoto): Betroffene haben in Bremen kaum Chancen, entschädigt zu werden.Vergrößern des BildesNachgestellte Gewaltszene (Symbolfoto): Betroffene haben in Bremen kaum Chancen, entschädigt zu werden. (Quelle: IMAGO/photothek.de/Thomas Trutschel)
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Wer Opfer einer Straftat in Bremen wird, hat schlechte Aussichten auf Entschädigung vom Staat. Der Weiße Ring kritisiert das scharf.

Opfer von Gewalt bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings im Stadtstaat Bremen zu selten die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung vom Staat. Das Amt für Versorgung und Integration habe im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern (57,4 Prozent) abgelehnt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit.

"Ein Antrag, der nicht genehmigt wird, bedeutet für viele Antragsteller und Antragstellerinnen, dass ihnen nicht geglaubt wird", sagte die Landesvorsitzende Magaret Hoffmann. "Damit werden Betroffene zum zweiten Mal zu Opfern, was für die meisten unerträglich ist."

Die Begründungen seien oft nur schwer nachzuvollziehen. Als Beispiel nennt Hoffmann einen Fall, "in dem eine Betroffene angab, von einem Geschäftspartner, zu dem sie auch privat Kontakt hatte, vergewaltigt worden zu sein". In der Ablehnung des Antrags werde das "legere Outfit" der Frau erwähnt. "Zwischen den Zeilen liest sich das für das Opfer so, als ob das Amt ihr unterstelle, sie hätte wegen ihrer Kleidung selbst Sex gewollt. Es ist unglaublich, dass solche Schreiben 2021 noch offiziell durchgehen", kritisiert Hoffmann.

Viele Opfer ziehen Anträge zurück

Es brauche unbedingt einen sensibleren Umgang mit Betroffenen: "Deshalb möchte ich zeitnah einen Kooperationsvertrag mit dem Amt abschließen, um eine Grundlage zum Wohle der Opfer zu schaffen", kündigte die Landesvorsitzende des Weißen Rings an.

Nur 29,2 Prozent der Anträge auf Entschädigung habe das Amt genehmigt. "Und das ist für Bremen sogar noch ein guter Wert. 2020 hatten wir nur 10,6 Prozent anerkannter Fälle", sagte Hoffmann. In den übrigen 13,4 Prozent wurden die Anträge als "erledigt aus sonstigen Gründen" abgestempelt. Solche Gründe können sein, dass der Antrag in ein anderes Bundesland übergegangen ist, der Antragsteller gestorben ist oder den Antrag zurückgezogen hat. Viele Gewaltopfer zögen aber auch ihre Anträge zurück, oft weil sie das Gefühl hätten, ohne Anwalt sowieso keine Chance zu haben.

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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