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Mordfall Ekaterina B. | Rechtsmediziner äußert Zweifel: "Wäre kriminalistische Sensation"


Mordfall Ekaterina B.
Rechtsmediziner sagt aus: "Wäre kriminalistische Sensation"

Von t-online, stk

Aktualisiert am 09.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess am Landgericht Bremen (Archivfoto): Gegen den Ehemann (2.v.r.) von Ekaterina B. wird wegen Mordes verhandelt.Vergrößern des BildesProzess am Landgericht Bremen (Archivfoto): Gegen den Ehemann (2.v.r.) von Ekaterina B. wird wegen Mordes verhandelt. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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War sie es, war sie es nicht? Im Mordfall Ekaterina B. aus Bremerhaven äußert ein Rechtsmediziner große Zweifel an den Aussagen der Schwiegermutter.

Im Fall der ermordeten Ekaterina B. aus Bremerhaven hat ein Rechtsmediziner große Zweifel an der Aussage der Schwiegermutter geäußert. Der Experte war am Dienstag als Zeuge am Landgericht Bremen geladen und machte Angaben darüber, ob die Schilderungen der Schwiegermutter der Getöteten so stimmen können. Sein Urteil: möglich, aber sehr unwahrscheinlich, heißt es in einem Bericht von "buten und binnen".

Die Schwiegermutter der ermordeten 32-Jährigen hatte vor kurzem überraschend während der Verhandlung ausgesagt, nicht ihr wegen Mordes angeklagter Sohn, sondern sie selbst habe Ekaterina B. umgebracht. Auch sei sie es gewesen, die die Leiche der Frau danach zerstückelt, verpackt und in einem Koffer in einem Fluss entsorgt habe.

Zeuge: Große Zweifel beim zeitlichen Ablauf

Doch kann das so stimmen? Der Zeuge hegt daran zumindest große Zweifel, wie er vor Gericht sagte. Eine Sprecherin des Bremer Landgerichts bestätigte t-online die Darstellungen des Zeugen. Nach Aussage der Schwiegermutter habe sie Ekaterina gegen Mitternacht erwürgt, doch erst am Folgetag gegen 14 Uhr ihren Leichnam zerteilt und entsorgt. Das widerspreche jedoch den Ergebnissen der Obduktion.

Da beispielsweise die Gliedmaßen der Frau mit "sauberen und glatten Schnitten" zerlegt worden seien, so der Zeuge, könne dies nicht erst etwa 14 Stunden nach ihrem Tod geschehen sein. Zu diesem Zeitpunkt wäre bereits die Leichenstarre eingetreten und der Körper wäre mit wesentlich mehr Schnitten und Kerben versehen gewesen, als man ihn vorgefunden habe.

Dass die Schwiegermutter von Ekaterina B. diese erwürgt habe, sei jedoch durchaus plausibel. Auch ältere Menschen, wie die 66 Jahre alte Mutter des Angeklagten, seien dazu in der Lage. Dennoch spreche allein die Statistik gegen diesen Ablauf: Der Zeuge wisse von rund 60 Taten aus den vergangenen 60 Jahren, bei denen Leichname im Nachhinein zerteilt worden waren – immer seien es Männer gewesen, die so etwas getan hätten.

Anwälte beantragen Haftentlassung für Ehemann der Toten

Sollte die Schwiegermutter tatsächlich die Mörderin von Ekaterina B. sein und zerteilte sie die Leiche im Nachgang, würde dies einer "kriminalistischen Sensation" gleichkommen, zitiert der "Weser-Kurier" den Zeugen.

Die Anwälte des Angeklagten haben indes einen Antrag auf Haftentlassung ihres Mandanten bei der Kammer eingereicht. Sie streben an, den 46-Jährigen schnellstmöglich aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Darüber entscheide nun das Gericht, sagte die Sprecherin zu t-online. "Wann eine Entscheidung getroffen wird, ist noch unklar." Die Kammer wolle sich die nötige Zeit nehmen, "nichts übers Knie brechen."

Der Prozess wird am 16. November fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Telefonat Pressestelle Landgericht Bremen
  • Eigene Recherchen
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