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Oldenburg: Gericht verurteilt Kindermörder erneut zu Haftstrafe


Vergewaltigung in Psychiatrie
Gericht verurteilt Kindermörder erneut zu Haftstrafe

Von dpa, t-online
11.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Der verurteilte Mörder (r) der elfjährigen Lena sitzt zu Prozessbeginn am 7. November im Landgericht Oldenburg neben seinem Pflichtverteidiger Johannes Mann.Vergrößern des BildesDer verurteilte Mörder (rechts) der elfjährigen Lena sitzt zu Prozessbeginn am 7. November im Landgericht Oldenburg neben seinem Pflichtverteidiger Johannes Mann. (Quelle: Lars Klemmer/dpa)
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Er tötete bereits ein Kind – und musste dafür hinter Gitter. Im Maßregelvollzug fiel er über zwei Frauen her. Jetzt folgte das nächste Urteil.

Der vor rund zehn Jahren verurteilte Mörder der elfjährigen Lena aus Emden ist in einem weiteren Verfahren wegen einer Vergewaltigung und einem sexuellen Übergriff schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den 29 Jahre alten Mann am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Bei dem Täter besteht nach Angaben des Gerichts eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er seit früher Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide.

Der Täter stellt einem Sachverständigen zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, mit einer psychiatrischen Unterbringung ist daher zu rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter leugnet Vergewaltigung

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses, der in weiten Teilen ohne Öffentlichkeit geführt wurde, umfassend eingelassen, die Vergewaltigung aber bestritten, sagte der Vorsitzende Richter. Es besteht nach Ansicht des Gerichts allerdings kein Zweifel daran, dass es zu der Vergewaltigung kam. Die Zeugenaussagen beschrieb der Vorsitzende Richter als glaubwürdig. Der Mann hatte 2020 auf dem Außengelände einer Klinik in einem Zeitraum von zwei Monaten zwei Frauen überfallen.

Der Mann war bereits vor rund zehn Jahren psychiatrisch untergebracht worden, nachdem das Landgericht Aurich eine schwere Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt und ihn wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig erklärt hatte. Damals hatten die Verbrechen des Mannes an der elfjährigen Lena bundesweite Berichterstattung ausgelöst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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