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Prozess in Bremen: Angreifer wirft Obdachlosen Grabstein auf den Kopf


Angreifer wirft Obdachlosen Grabstein auf den Kopf – Prozess

Von t-online, stk

16.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Mausoleum auf einem Friedhof (Symbolfoto): Der Angreifer wollte offenbar den Schlafplatz des Obdachlosen einnehmen.
Mausoleum auf einem Friedhof (Symbolfoto): Der Angreifer wollte offenbar den Schlafplatz des Obdachlosen einnehmen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Stefan Laws)
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Spontantat mit fatalen Folgen: Ein Mann attackiert einen Schlafenden auf einem Friedhof in Bremerhaven. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

Vor dem Bremer Landgericht beginnt in der kommenden Woche der Prozess gegen einen 37-JΓ€hrigen wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 28. Mai dieses Jahres einen Obdachlosen auf einem Friedhof in Bremerhaven angegriffen und lebensgefΓ€hrlich verletzt zu haben. Bis heute leide das Opfer unter den Folgen der Attacke.

Laut AnklagebehΓΆrde soll sich der Mann gegen kurz vor 9 Uhr zum Mausoleum auf dem GeestemΓΌnder Friedhof begeben und dort "spontan dazu entschlossen haben, den Schlafplatz des GeschΓ€digten einzunehmen und dessen WertgegenstΓ€nde wegzunehmen", teilte Landgerichtssprecherin Henrike Krull mit. Hierzu soll der Angeklagte einen etwa 15 Kilo schweren Grabstein genommen und "von oben wuchtig auf den Kopf des schlafenden GeschΓ€digten geschlagen haben".

SchΓ€delbrΓΌche und Hirnblutung

Im Anschluss, so die Sprecherin, schliff der Angreifer sein Opfer von seinem Schlafplatz, griff seine WertgegenstΓ€nde und legte sich auf die Matratze des Mannes. Der Mann hatte bei dem Angriff mehrere SchΓ€delfrakturen sowie eine Hirnblutung erlitten. Er schwebte nach Angaben der Sprecherin in akuter Lebensgefahr.

Bis heute kânne sich das Opfer an kaum etwas erinnern, er leide an einem GedÀchtnisverlust, hieß es. Zudem sei der Mann auf stÀndige Hilfe angewiesen und befinde sich weiter in medizinischer Betruung.

Das Landgericht Bremen verhandelt ab dem 21. Dezember und hat bis Anfang Februar insgesamt sechs weitere Verhandlungstage terminiert. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.

Verwendete Quellen
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