Gutachter sicher Feuer in geplantem Flüchtlingsheim wurde absichtlich gelegt
Jetzt gibt es Gewissheit: Ende November brannte eine geplante Unterkunft für Geflüchtete in Cuxhaven. Gutachter sagen: Es war Brandstiftung.
Nachdem am 20. November vergangenen Jahres Räume für eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Cuxhaven niedergebrannt sind, geht die Polizei mit neuen Erkenntnissen an die Öffentlichkeit. Nach Einschätzung mehrerer Brandgutachter stehe nun eindeutig fest: Es war Brandstiftung.
Die Polizeiinspektion Cuxhaven hatte wegen des Feuers extra eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen seien neben "zahlreichen Anwohnerbefragungen" auch Brandexperten vor Ort gewesen. Diese hatten nach Angaben eines Sprechers den Tatort mehrfach aufgesucht und analysiert.
"Die Ermittlungen führten dazu, dass sowohl ein technischer Defekt als auch Umwelteinflüsse nicht brandursächlich gewesen sein können", sagte der Sprecher weiter. Demnach müsse derzeit von einer "Brandstiftung am Sattelzug als auch an der ehemaligen Unteroffiziersmesse ausgegangen werden". Neben dem Gebäude hatte es einen Tag zuvor ebenfalls gebrannt – ein in direkter Nähe zum Areal geparkter Sattelschlepper war den Flammen zum Opfer gefallen.
Keine Hinweise auf das Motiv
Hinweise zur Motivlage des oder der unbekannten Täter lägen derzeit nicht vor, es werde in "alle Richtungen ermittelt", sagte der Sprecher.
Im Zusammenhang mit der Tat sucht die Polizei Cuxhaven weiter nach möglichen Zeugen. Insbesondere der Fahrzeugführer eines beigefarbenen BMW Mini mit schwarzem Dach sei für die Beamten von großem Interesse. Das Auto habe zwischen 21 und 21.30 Uhr im Parkbereich der ehemaligen Kita an der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße geparkt, sei dann losgefahren und in die Mecklenburger Straße eingebogen. "Der Fahrer/die Fahrerin kann unter Umständen Angaben machen, die für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sind", hieß es.
Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter Telefon 04721 5730 entgegen.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven vom 9. Januar 2023