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Notaufnahme-Gebühr: Bremer Mediziner dafür – unter bestimmten Umständen


Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung
Notaufnahme-Gebühr in Bremen: Wer soll zahlen?

Von dpa, t-online, stk

19.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Blick in eine Notaufnahme (Symbolfoto): Die KVB spricht sich für eine Versachlichung der Debatte aus.Vergrößern des BildesBlick in eine Notaufnahme (Symbolfoto): Die KVB spricht sich für eine Versachlichung der Debatte aus. (Quelle: IMAGO/Ralph Lueger)
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Deutsche Notaufnahmen sind permanent am Limit, das Personal ausgelaugt. Unter bestimmten Voraussetzungen sei eine Gebühr fällig, sagt die KVB.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen spricht sich für eine Notaufnahme-Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen aus. Die KV Bremen schlägt demnach ein Modell vor, wonach Patientinnen und Patienten eine medizinische Ersteinschätzung durchlaufen müssen – am Telefon oder online. Menschen mit augenscheinlichen Notfällen sollen davon nicht betroffen sein. Wer ohne Einschätzung in die Aufnahme geht, soll die Notfallgebühr zahlen, wie die KV Bremen am Mittwoch mitteilte.

"Es geht nicht darum, diejenigen zu bestrafen, die medizinischer Hilfe bedürfen", teilten die Vorstände Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans mit. "Sondern diejenigen an Kosten zu beteiligen, die nicht hätten entstehen dürfen, weil teure Medizinstrukturen unsachgerecht in Anspruch genommen wurden."

Lauterbach lehnt Vorstoß ab

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte sich für eine solche Gebühr ausgesprochen. "Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme geht, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, muss gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen", sagte Gassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte den Vorstoß ab. Auch Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach sich dagegen aus.

Laut Mitteilung der KVB sei die angestrebte Lösung ein "intelligenter Steuerungsmechanismus", der zur Versachlichung der Debatte führen könne. Eine angestrebte Notaufnahme-Gebühr sei nach Auffassung der Mediziner "kein Einschnitt, sondern eine solidarische Maßnahme zur strukturierten Steuerung". Weiter heißt es im Schreiben: "Wer den Notdienst unsachgerecht in Anspruch nimmt und damit die Gesundheit anderer Menschen gefährdet, die deshalb warten müssen, richtet einen Schaden an, der nicht in Euro bemessen werden kann."

KVB: Patienten, nicht die Gebühr in den Vordergrund stellen

Doch wann ist ein Notfall auch tatsächlich ein Notfall? Die KVB sagt dazu, Antworten würden "seriöse und verbindliche Ersteinschätzungsverfahren" liefern, "die schon seit Jahren bewährt und wissenschaftlich fundiert sind". Die Vereinigung meint damit den Patientenservice 116 117. Dort würde "medizinisches Personal minutenschnell über einen softwaregestützten Fragenkatalog Symptome, Vorerkrankungen und Risikofaktoren" ermitteln, um einschätzen zu können, wann Hilfe benötigt wird.

Die Einschätzung gliedere sich dann in "sofort", "schnellstmöglich", "binnen 24 Stunden" oder "in den nächsten Tagen". Je nach Kategorie könne die richtige Anlaufstelle ausgewählt werden. Dazu gehörten dann Rettungsdienst, Notaufnahme, Arztpraxis oder Bereitschaftsdienst.

Bremen nehme dabei "eine Vorreiterrolle" ein, so die KVB. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bremen-Stadt im Krankenhaus St. Joseph-Stift war 2019 deutschlandweit die erste Einrichtung, die mittels der Ersteinschätzungssoftware SmED (Strukturierte medizinisches Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland) im großen Umfang Patientenbeschwerden systematisch erfasst und bewertet hatte. Seit 2020 werde das Verfahren in allen Bundesländern in den Telefonzentralen der 116117 eingesetzt. Eine Onlineversion des Programms ist hier abrufbar.

Nach Angaben von Rochell und Josenhans solle bei der Diskussion nicht die Gebühr im Vordergrund stehen, "sondern die Beratung und Steuerung von Patienten".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • kvhb.de: Mitteilung vom 19.04.2023
  • Eigene Recherche
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