Landgericht spricht Urteil Betreuer missbrauchte 13-Jährige mehrfach – Bewährung

Die Vorwürfe wogen schwer, doch laut Gericht sprach auch einiges für den Angeklagten: Trotz des Missbrauchs einer 13-Jährigen muss er nicht in Haft.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen hat das Landgericht Oldenburg einen 31-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Nach Auffassung des Gerichts nutzte der Angeklagte seine Funktion als Betreuer aus. Täter und Opfer hatten sich bei einem Kinder- und Jugendcamp kennengelernt.
Die insgesamt acht Taten, von denen vier als schwerer sexueller Missbrauch eingestuft wurden, ereigneten sich zwischen Mai und August 2016 insbesondere in Braunschweig, wo das Mädchen damals wohnte. Die beiden hatten rund eineinhalb Jahre eine Beziehung geführt. Strafrechtlich relevant war nur der Zeitraum, als das Mädchen noch 13 Jahre alt war. Als strafmildernd bewertete das Landgericht das Geständnis des Angeklagten, seine Entschuldigung beim Opfer und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist.
Das Gericht untersagte dem Mann eine berufliche Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich während seiner dreijährigen Bewährungszeit. Zudem zahlt der Angeklagte dem Opfer einen finanziellen Ausgleich. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa