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Niedersachsen: Junge stirbt bei Klassenfahrt – Pädagogin vor Gericht


Tragischer Unfall
Junge stirbt bei Klassenfahrt – Pädagogin vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 29.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Justizbeamter vor dem Landgericht Verden (Symbolbild): Hier wird der Prozess um den Unfalltod des Zehnjährigen verhandelt.Vergrößern des BildesEin Justizbeamter vor dem Landgericht Verden (Symbolbild): Hier wird der Prozess um den Unfalltod des Zehnjährigen verhandelt. (Quelle: Pressedienst Nord/imago images)
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Eine fünfte Klasse aus Niedersachsen fährt für einige Tage weg. Doch der Schulausflug endet abrupt – ein Junge stirbt. Nun beschäftigt sich ein Gericht mit dem Fall.

Mehr als vier Jahre nach dem Unfalltod eines Zehnjährigen bei einer Klassenfahrt im Landkreis Diepholz muss sich eine Mitarbeiterin eines Waldpädagogik-Zentrums der Landesforsten in Schwaförden vor Gericht verantworten. Die 35-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Der Prozess beginnt am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht Verden.

Das Unglück ereignete sich nach Angaben der Ermittler im Juli 2019 bei einem Schulausflug einer fünften Klasse aus Wolfsburg. Nach einer Frühstückspause im Freien tobten einige Kinder auf einer Lore auf dem Gelände des Waldpädagogik-Zentrums herum. Dabei setzte sich der 400 Kilogramm schwere Wagen auf den Schienen in Bewegung – und überrollte den Jungen. Der Zehnjährige starb noch an der Unfallstelle.

Lore nicht zum Spielen geeignet

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft war die Lore einem TÜV-Gutachten zufolge nicht zum Spielen bestimmt und dafür auch nicht geeignet. Die Ermittler werfen der 35-jährigen Angeklagten vor, die fahrbereite Lore nicht überprüft zu haben.

Die Klassenfahrt wurde damals abgebrochen. Kinder, Lehrer und Personal des Waldpädagogik-Zentrums standen unter Schock und mussten von Sanitätern und Notfallseelsorgern betreut werden. Die Gerichtsmedizin untersuchte die Leiche des Jungen.

Eltern des toten Jungen: "Wir verlangen Antworten"

Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen richtete sich ursprünglich auch gegen den damaligen Leiter des zuständigen Forstamts Nienburg. Das Landgericht ließ die Anklage gegen den Mann nicht zu, das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung. Gegen den Mann bestand demnach kein hinreichender Tatverdacht, die Pflichten seien an die Hausleitung übertragen worden.

Die Eltern des Jungen treten im Prozess als Nebenkläger auf. "Wir sind kaputt, wir sind wütend, aber wir wollen kein Mitleid", sagte der Vater in einem Interview mit der "Braunschweiger Zeitung". "Wir verlangen Antworten und ein Urteil." Ein Urteil könnte am 15. Dezember fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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