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Techniker Krankenkasse in Bremen: Anstieg bei vermuteten Behandlungsfehlern


Mehr Verdachtsfälle in Kliniken
Vermutete Behandlungsfehler in Bremen nehmen zu

Von t-online, mkr

13.05.2025 - 11:56 UhrLesedauer: 1 Min.
Ärzte operieren in einem OP-Saal (Symbolbild): In Hamburg vermuten so viele TK-Versicherte wie nie zuvor einen Behandlungsfehler.Vergrößern des Bildes
Ärzte operieren in einem OP-Saal (Symbolbild): Die TK verzeichnete 2024 mehr Hinweise auf Behandlungsfehler in Bremen. (Quelle: Georg Wendt/dpa)
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In Bremen und Bremerhaven melden mehr Patienten vermutete Behandlungsfehler. Vor allem in einem Bereich werden besonders viele Fälle gemeldet.

Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler ist im Land Bremen gestiegen. 54 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) meldeten im Jahr 2024 einen entsprechenden Verdacht – acht mehr als im Vorjahr. 2022 waren es noch 36 Meldungen. Bundesweit wandten sich TK-Versicherte im vergangenen Jahr 6.431-mal mit dem Verdacht eines Behandlungsfehlers an die Krankenkasse.

In etwa jedem dritten Fall betraf der Vorwurf in Bremen und Bremerhaven chirurgische Eingriffe. Dahinter folgten Beschwerden aus der Zahnmedizin, der Gynäkologie und der Allgemeinmedizin. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß: Falsche Medikamentengaben, Fehldiagnosen oder Eingriffe an der falschen Körperstelle gehören laut TK zu den typischen Fällen.

Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen, spricht von einer "erheblichen Dunkelziffer". Viele Betroffene meldeten Fehler nicht – aus Unsicherheit oder Unwissenheit. "Um Fehlerquellen systematisch auswerten zu können, braucht es eine Meldepflicht", so Jacob. Eine offene Fehlerkultur könne helfen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Rechtliche Unterstützung für Betroffene

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich bei einem Verdacht an ihre Krankenkasse wenden können. Übernimmt die TK den Fall, trägt sie zunächst die Kosten – auch für medizinische Gutachten.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, können sich Betroffene später anschließen oder selbst klagen. Solche Verfahren ziehen sich häufig über Jahre hin. In Einzelfällen kann es über 15 Jahre dauern.

Verwendete Quellen
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