Richter schlagen Alarm "Wir können uns nicht damit abfinden"

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften herrscht dramatischer Personalmangel. Dem Rechtsstaat fehlen über 100 Mitarbeiter.
Der Bremische Richterbund hat massive Kritik an der Personalausstattung bei Gerichten und Staatsanwaltschaft geübt. Die Lage sei so dramatisch, dass die Justiz ihren gesetzlichen Auftrag kaum noch erfüllen könne. Der Verband fordert den Senat und die Bürgerschaft zu sofortigem Handeln auf.
Das Ausmaß des Personalmangels ist beträchtlich: Der Staatsanwaltschaft fehlen laut Richterbund 31 Vollzeitstellen – sie verfügt über 66 statt der benötigten 97 Stellen. Bei den Geschäftsstellen werden 33 fehlende Mitarbeiter beklagt. Auch die Gerichte sind betroffen: Dem Amtsgericht Bremen fehlen acht Richter und 37 Servicekräfte, dem Verwaltungsgericht sogar zehn Richterstellen und drei Servicekräfte.
Bremer Richter klagen über "gravierende Unterausstattung"
"Wir können uns nicht damit abfinden, dass das Vertrauen in die Justiz weiter Schaden nimmt. Die Justiz ist das Rückgrat des Rechtsstaates und muss in die Lage versetzt werden, die Kernaufgabe des Staates zu erfüllen, die kein Dritter erfüllen kann", betonte der Vorsitzende des Bremischen Richterbundes, Benjamin Bünemann.
Die Zahlen stammen nach Angaben des Richterbundes aus dem Bremer Justizressort selbst und würden die "seit Jahren aufgezeigte gravierende Unterausstattung" belegen. Auch in Bremerhaven herrscht demnach Personalmangel.
Das Justizressort bestätigte auf Nachfrage die Zahlen und räumte ein, dass "die Justiz vor großen Herausforderungen steht und nahezu in allen Bereichen weiterhin mit hohen und steigenden Eingangszahlen belastet" sei. Besonders die Staatsanwaltschaft verzeichne einen steilen Anstieg neuer Fälle. Auch die Justizvollzugsanstalt, die Justizwachtmeisterei und die Servicebereiche der Amtsgerichte seien stark beansprucht.
Die Behörde teilte mit, sich in den aktuellen Haushaltsberatungen für 2026/2027 für mehr Stellen einzusetzen, um "die beschriebene Unterdeckung aufzulösen". Allerdings sei der finanzielle Spielraum begrenzt und der Senat müsse abwägen, wofür wie viel Geld ausgegeben werden kann. Die endgültige Entscheidung über die personelle Ausstattung der Justiz liege bei der Bremischen Bürgerschaft als Haushaltsgesetzgeber.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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