Flughafen Bremen Elektroschocker im Handgepäck – Bundespolizei schreitet ein

Das Sicherheitspersonal am Flughafen Bremen entdeckte verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden. Ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker löste ein Strafverfahren aus.
Ein 53-jähriger Mann aus Bremen wollte am Dienstagmorgen, dem 17. Juni 2025, vom Flughafen Bremen nach Izmir reisen. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks entdeckten durch die Bundespolizei beauftragte Sicherheitskräfte neben einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von rund 8,5 Zentimetern auch eine Taschenlampe mit integrierter Elektroschockfunktion.
Da es sich bei dem Elektroschocker um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes handelt, beschlagnahmte die Bundespolizei das Gerät und leitete ein Strafverfahren gegen den 53-Jährigen ein. Auch das Taschenmesser hätte laut Luftsicherheitsgesetz nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen. Nach Aufnahme des Sachverhalts durfte der Mann seine Reise ohne die beiden Gegenstände fortsetzen.
Häufung ähnlicher Vorfälle
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass zuletzt vermehrt als Taschenlampe getarnte Elektroschocker bei Sicherheitskontrollen am Bremer Flughafen sichergestellt wurden. Derartige Geräte seien nicht nur für das Handgepäck unzulässig, sondern auch nach dem deutschen Waffenrecht grundsätzlich verboten. Das Mitführen solcher Gegenstände führt laut Polizeiangaben immer zur Einleitung eines Strafverfahrens.
Zusätzlich warnen die Beamten davor, auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Spielzeugwaffen oder täuschend echte Nachbildungen im Handgepäck mitzuführen. Weitere Informationen über erlaubte und verbotene Gegenstände bietet die Bundespolizei online unter der Rubrik "Sicher auf Reisen".
- presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei Bremen vom 17. Juni 2025
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