Bremen Landeswahlleiter: Keine Versäumnisse bei AfD-Entscheidung
Bremens Landeswahlleiter Andreas Cors sieht im Zusammenhang mit der inzwischen revidierten Entscheidung über die Zulassung der AfD-Landesliste kein Fehlverhalten des Landeswahlausschusses. Dadurch, dass der Bundeswahlausschuss in seiner Bewertung auf eine gesetzliche Lücke hingewiesen habe, gehe die Entscheidung über die des Landeswahlausschusses hinaus, sagte Cors am Freitag auf Anfrage. "Eine solche Argumentation wäre kaum in einem Landeswahlausschuss möglich."
Der Landeswahlausschuss hatte die AfD-Liste zur Bundestagswahl am 26. September zunächst nicht zugelassen, weil unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung fehlte. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag vom Bundeswahlausschuss auf Beschwerde der AfD hin revidiert. Es könne nicht sein, dass eine einzelne Person durch die Verweigerung der Unterschrift eine Wahlversammlung und ihre Entscheidungen sprenge, so die Begründung. Dies sei aber eine gesetzliche Lücke, die geschlossen werden müsse.
Hintergrund der fehlenden Unterschrift waren Unstimmigkeiten im AfD-Landesverband des kleinsten Bundeslandes. Cors betonte, es handele sich um eine Bundestagswahl, so dass hier auch die vorgesehenen Instanzen, und letztlich die vom Bund, entscheidungsrelevant seien. Die AfD hatte die Entscheidung als "Klatsche" für den Landeswahlleiter bezeichnet. Die Interpretation der Entscheidung seitens der AfD werde er nicht kommentieren, sagte Cors.