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Bremen: Gericht weist alle Forderungen um "Gorch Fock"-Sanierung ab


Millionenstreit um Segelschiff
Gericht weist alle Forderungen um "Gorch Fock"-Sanierung ab

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Das sanierte Segelschiff Gorch Fock (Archivbild): Bund und Werft haben wegen der Sanierung gerichtlich Millionenbeträge gefordert.Vergrößern des BildesDas sanierte Segelschiff Gorch Fock (Archivbild): Bund und Werft haben wegen der Sanierung gerichtlich Millionenbeträge gefordert. (Quelle: penofoto/imago-images-bilder)
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Das Oberlandesgericht Bremen hat die Klagen auf Millionenbeträge in Verbindung mit der Sanierung der "Gorch Fock" abgelehnt. Werft und Bund haben gerichtlich Geld eingefordert – aus verschiedenen Gründen.

Im Streit um Millionenforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Segelschulschiffes "Gorch Fock" haben sowohl die Werft als auch der Bund eine juristische Niederlage hinnehmen müssen.

Das Oberlandesgericht Bremen wies im Berufungsverfahren sowohl die Klage der Bredo Werft als auch die Gegenklage des Bundes ab und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2020, wie das OLG am Mittwoch mitteilte.

Bremen: Gericht bestätigt Urteil von 2020

Die Bredo Dockgesellschaft in Bremerhaven hatte vom Bund noch 10,5 Millionen Euro für Arbeit und Material gefordert. Auf der Werft war von 2015 bis 2019 an dem Marineschiff gearbeitet worden. Die Marine verlangte dagegen 3,6 Millionen Euro Schadenersatz für angeblichen Baupfusch auf der "Gorch Fock". Das Bremer Landgericht hatte am 20. November 2020 beide Klage abgewiesen.

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes folgte nun dieser Auffassung. Er sah keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche der klagenden Bredo Werft, die Subunternehmerin der Elsflether Werft AG war. Ebenso gebe es keine Grundlage für Ansprüche des Bundes gegen die Werft. Der Bund habe dem Unternehmen unter anderem keine hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung der behaupteten Mängel gegeben.

Oberlandesgericht: Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Senat ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zwar nicht zu – die Parteien können aber mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Zivilprozess ist ein Nebenstrang bei der langwierigen und teuren Sanierung des über 60 Jahre alten Dreimasters. Die Baukosten waren von geplant zehn Millionen Euro immer weiter gestiegen, bis die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Deckel von 135 Millionen Euro festlegte.

Das letztlich von der Lürssen-Werft übernommene und fertig sanierte Schiff war der Marine im September vorigen Jahres, nach fast sechs Jahren Sanierung, komplett runderneuert zurückgegeben worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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