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Verurteilte Linksextremistin Lina E. hält sich an Meldeauflagen


Nicht untergetaucht
Linksextremistin meldet sich bei Polizei

  • Carsten Janz
Von Carsten Janz

Aktualisiert am 13.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Die Angeklagte verdeckt ihr Gesicht: Lina E. und weitere drei Männer sind angeklagt.Vergrößern des Bildes
Die verurteilte Lina E. meldet sich regelmäßig bei der Polizei (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)

Nach ihrer Verurteilung zu mehr als fünf Jahren Haft kam Lina E. direkt auf freien Fuß. Viele befürchteten, dass sie wie ihr Verlobter abtaucht. Die Sorge scheint unbegründet.

Die Linksextremistin Lina E. hält sich an die Bewährungsauflagen und meldet sich derzeit regelmäßig bei der Polizei. Das bestätigte eine Polizeisprecherin t-online. Lina E. wurde Anfang Juni zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die 28 Jahre alte Studentin wurde wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahls und weiterer Delikte schuldig gesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Lina E. und ihre drei Mitangeklagten Revision einlegten. Die junge Frau ist unter anderem deshalb auf freiem Fuß. Sie war zuvor zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gewesen.

Menschen, die nicht rechtskräftig verurteilt sind, dürfen in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen inhaftiert werden, zum Beispiel wenn Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht. Das Oberlandesgericht Dresden sah diese Gefahr im Fall von Lina E. aber nicht gegeben. Eine Rolle spielte dabei auch, dass sie nicht vorbestraft ist.

Lina E.s Verlobter ist untergetaucht

Lina E. hat aber Auflagen bekommen. Sie muss sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden, jeweils montags und donnerstags. Daran hat sie sich bislang gehalten "Auch gestern ist sie ihrer Meldeauflage nachgekommen", bestätigte die Polizei in Leipzig t-online. Es gab Zweifel daran, da ihr Verlobter Johann G. offenbar untergetaucht ist. Ihm werden mehrere schwere Straftaten vorgeworfen, darunter gefährliche Körperverletzungen und versuchter Totschlag.

Johann G. soll wie Lina E. zur sogenannten "Hammerbande" gehören, die gezielt Jagd auf Rechtsextremisten gemacht und die betreffenden Personen mit einem Hammer verletzt hatte. Die Bundesanwaltschaft hält G. für eine "zentrale Figur" der "Hammerbande".

Nach den Urteilen gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten war es zu Demonstrationen und gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig gekommen.

Verwendete Quellen
  • Telefonate mit dem Oberlandesgericht Dresden
  • Telefonate mit der Polizei
  • E-Mails der Polizei Sachsen
  • Eigene Recherche
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