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Lamborghini-Fall in Dresden: Fahrer muss für Totalschaden nicht zahlen


Urteil im Lamborghini-Fall
Fahrer muss für Totalschaden von Luxussportwagen nicht zahlen

Von t-online, mgr

17.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Lamborghini Gallardo in einem Autohaus (Symbolbild).Vergrößern des BildesLamborghini Gallardo in einem Autohaus (Symbolbild). (Quelle: imago)
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Er fährt einen Lamborghini zu Schrott, doch muss für den Schaden nicht aufkommen. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Dresden.

Ein Fahrer, der 2018 bei einer Spritztour einen geliehenen Lamborghini demolierte, muss für den Totalschaden des rund 150.000 Euro teuren Sportwagens nicht aufkommen. Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat laut Mitteilung vom Donnerstag die Berufung der Klägerin im sogenannten Lamborghini-Fall zurückgewiesen. Ein etwaiger Anspruch sei verjährt.

Der Fahrer wies die Verantwortung dafür zurück, dass er bei einer Ausfahrt im Oktober 2018 die Kontrolle über das Fahrzeug verloren, dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal gerammt habe. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers des Autohauses den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet.

Wurde der Lamborghini-Unfall vorsätzlich zu Schrott gefahren?

Das Autohaus verlangte hingegen Schadensersatz für den wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs. Das Landgericht Dresden hatte die Klage jedoch abgewiesen. Es sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte. Diese Entscheidung wurde nun von dem Oberlandesgericht bestätigt.

Zusätzlich betonte das Oberlandesgericht, dass ein etwaiger Anspruch des Autohauses auf Schadensersatz inzwischen verjährt sei. Nach deutschem Recht gilt für Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung einer Mietsache eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache (§ 548 BGB). Diese Frist war bei der Klageerhebung im Dezember 2020 bereits abgelaufen.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung des Oberlandesgerichts Dresden
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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