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Dresden: Mutter bekommt 13.500 Euro nach Tod von Baby


Oberärztin muss zahlen
Mutter bekommt 13.500 Euro nach Tod von Baby

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 18.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Kaiserschnittgeburt (Symbolbild): In Dresden hätte ein sofortiger Kaiserschnitt wohl das Leben des Kindes gerettet, erklärte die Staatsanwaltschaft.Vergrößern des BildesKaiserschnittgeburt (Symbolbild): In Dresden hätte ein sofortiger Kaiserschnitt wohl das Leben des Kindes gerettet, erklärte die Staatsanwaltschaft. (Quelle: Studnar /imago images)
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Könnte der kleine Alexander noch leben, wenn eine Oberärztin richtig gehandelt hätte? Um diese Frage ging es am Amtsgericht Dresden.

Vor dem Amtsgericht Dresden ist einer 42 Jahre alten Oberärztin der Prozess gemacht worden. Vorgeworfen wurde ihr fahrlässige Tötung und gefährliche Körperverletzung, wie das Nachrichtenportal "Tag24" berichtete.

Die Anklage sah es so: Ein sofortiger Kaiserschnitt wäre notwendig gewesen, dann hätte im Juli 2021 ein kleiner Junge überlebt.

Risse in der Gebärmutter schon bei erster Geburt

Eine Hebamme hatte die Ärztin wegen bedenklicher CTG-Werte alarmiert. Eine Mutter erwartete ihr zweites Kind, sie lag in den Wehen. Herzfrequenz des Babys und Wehentätigkeit der Mutter seien laut Staatsanwaltschaft "suspekt bis pathologisch" gewesen, schrieb die "Bild"-Zeitung.

Das Problem: Die Mutter hatte schon bei der ersten Geburt Komplikationen erlebt, Ursache waren Risse in der Gebärmutter. Dennoch entschied die Oberärztin, ein Wehen verstärkendes Medikament zu geben. Gegen 6 Uhr morgens unternahm sie einen Geburtsversuch mit der Saugglocke.

Alexander wurde nur 17 Tage alt

Dann riss laut "Bild" die Gebärmutter. Das Kind musste mit einem Notkaiserschnitt zur Welt geholt werden. Es war eine halbe Stunde ohne Sauerstoff und erlitt ein schweres Hirnödem. Die Mutter musste wegen schwerster innerer Verletzungen notoperiert werden.

Der auf den Namen Alexander getaufte Junge blieb noch 17 Tage auf der Intensivstation. Dann entschieden Ärzte und Eltern: Es hat keinen Sinn mehr. Die lebenserhaltenden Geräte wurden abgestellt.

Amtsgericht Dresden stellt Verfahren ein

Vor Gericht sagte nun ein Gutachter aus. Laut ihm sei das "Maß der Pflichtverletzung der Medizinerin als eher gering einzuschätzen". Folge: Am Dienstag wurde das Strafverfahren gegen die Ärztin eingestellt.

Sie muss im Gegenzug allerdings 13.500 Euro an die Mutter und 5.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Damit sei der Fall strafrechtlich abgeschlossen, hieß es.

Verwendete Quellen
  • tag24.de: "Nach Todesdrama im Kreißsaal: Dresdner Oberärztin vor Gericht"
  • bild.de: "Baby starb nach Geburt! Ärztin muss 18.500 Euro zahlen"
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