Auch in Sachsen nachgewiesen Diese winzig kleine Zikade bedroht die Kartoffel-Ernte

Die Pflanzenkrankheit Stolbur ist nun auch in Sachsen nachgewiesen worden. Der Pflanzenschutzdienst hat die Überwachung verstärkt.
Die Pflanzenkrankheit Stolbur ist in Sachsen nachgewiesen worden. Das Landwirtschaftsministerium bestätigte regionale Funde sowohl des Stolbur-Erregers als auch der Schilf-Glasflügelzikade, die als Überträger fungiert. Aus den Vorjahren sind bereits einzelne Nachweise im Freistaat bekannt, ein wirtschaftlicher Schaden entstand bisher jedoch nur in einem Fall.
Der Deutsche Bauernverband warnt vor der rasanten Verbreitung der Schilf-Glasflügelzikade in Deutschland. Das Insekt hat sich von Baden-Württemberg über Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen weiter nach Norden ausgebreitet und wurde inzwischen auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt entdeckt.
Ernteeinbußen drohen
Laut Ministerium ergibt sich aktuell ein hohes Schadenspotenzial vor allem durch eine Mischinfektion mit Stolbur und dem SBR-Erreger in Verbindung mit dem angepassten Entwicklungszyklus der Zikade. Besonders bei Zuckerrüben und Kartoffeln drohen große Ernteeinbußen.
Die Befallssituation in Sachsen ist mit der in südwestdeutschen Bundesländern noch nicht vergleichbar. Dennoch rechnet das Ministerium mit einer Zunahme der Schäden. Der Pflanzenschutzdienst hat daher die Überwachung des Zikadenflugs und die Pflanzenuntersuchungen deutlich ausgeweitet. Die Entwicklung bei Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsekulturen wird intensiv beobachtet.
Prävention beim Anbau möglich
Zur Vorbeugung empfiehlt das Ministerium verschiedene Anbaumaßnahmen. Nach Zuckerrüben und Kartoffeln sollten Landwirte keinen Winterweizen anbauen, um dem Zikadennachwuchs die Nahrungsgrundlage zu entziehen. Zudem werden SBR-tolerante Zuckerrübensorten empfohlen. Aussaat und Ernte sollten bevorzugt früh erfolgen und der Boden konsequent bearbeitet werden.
Die Erreger Stolbur und SBR können nicht direkt bekämpft werden. Der Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel mit Notfallzulassungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade ist möglich – allerdings nur in definierten Regionen und nach einem Aufruf des zuständigen Landesamts mit dem amtlichen Warndienst.
- Nachrichtenagentur dpa
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