Grünes Licht für Eigentümer NRW erlaubt künftig Solaranlagen auf Denkmälern

In NRW können Eigentümer bald Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern installieren. Dabei gilt die Erlaubnis der Denkmalbehörde als Voraussetzung.
Am Dienstag hat das Bauministerium in Düsseldorf die Entscheidungsleitlinien dafür erlassen, dass denkmalgeschütze Gebäude zukünftig mit Solarzellen versehen werden können. "Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen", erklärte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU). Sofern keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals durch die Solarzellen bestehe, seien diese grundsätzlich zu erlauben.
Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten lassen will, braucht dafür zwar eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Allerdings gebe es darauf einen Rechtsanspruch, wodurch es nicht im Ermessen der Denkmalbehörde liege. Zu prüfen gilt unter anderem, ob sich ein Nebengebäude womöglich besser für eine Solaranlage eignet. Erlaubt werden sollen Solarzellen in der Regel immer, wenn man sie von außen nicht sehen kann.
- Nachrichtenagentur dpa