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Düsseldorf | Obdachlosen erstochen: 18-Jähriger muss lange in Haft


Landgericht Düsseldorf
Obdachlosen erstochen: 18-Jähriger muss lange in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 08.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 117082608Vergrößern des BildesDas Landgericht Düsseldorf (Archivbild): Das Urteil ist am Freitag gefallen. (Quelle: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de)
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Weil er vor einem Jahr einen Obdachlosen erstochen hat, wurde ein 18-Jähriger vom Landgericht Düsseldorf nun wegen Mordes verurteilt. Der Jugendliche muss für neun Jahre in Haft.

Für den Mord an einem Obdachlosen in Neuss ist ein 18-Jähriger zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen am Freitag schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte er im April 2022 den in einem Zelt liegenden Obdachlosen zunächst nach Drogen gefragt und, als dieser verneinte, durch die Zeltplane hindurch mit mehreren Messerstichen getötet. Das 31-jährige Opfer war verblutet.

Weiterer Mann saß drei Wochen unschuldig in U-Haft

Der Angeklagte habe die Tat im Prozess weiter bestritten, hieß es aus Justizkreisen. Das Gericht habe sich dagegen auf die Aussagen zweier Zeugen gestützt: Dem einen soll der Angeklagte von der Tat erzählt haben, der andere will sie beobachtet haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert. Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ein Passant hatte die Leiche des Obdachlosen nahe des Güterbahnhofs in Neuss gefunden. Der 18-Jährige hatte den Verdacht später auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Der 20-Jährige saß deshalb drei Wochen lang unschuldig in Untersuchungshaft.

Mit seiner Falschbeschuldigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler aber schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Wissen offenbarte, das seine Täterschaft nahelegte.

Verwendete Quellen
  • Presseagentur afp
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