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Messerattacke in Düsseldorf: Ehemann wegen versuchten Mordes vor Gericht


Prozess in Düsseldorf
Messerattacke auf Ehefrau: Anklage wegen versuchten Mordes

Von t-online, gaa

14.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0303135595Vergrößern des BildesEin Mann hält ein Messer in der Hand (Symbolbild): Ab dem 20. September steht ein Mann aus Garath vor Gericht. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Im April eskalierte ein Streit eines Paares in Garath. Der Mann verletzte seine Frau vor den Augen des Sohnes so schwer, dass er jetzt wegen versuchten Mordes vor Gericht steht.

Am Landgericht Düsseldorf beginnt am Mittwoch (20. September) der Prozess gegen einen Garather wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Im vergangenen April soll es zunächst einen verbalen Streit gegen 7 Uhr zwischen dem Angeklagten und der Ehefrau gegeben haben, im Verlauf der Auseinandersetzung kam es dann vor den Augen des Sohnes zu einer Messerattacke.

Zunächst aber soll der alkoholisierte Angeklagte seine Frau im Badezimmer von hinten gepackt und sie über einen längeren Zeitraum hinweg gewürgt haben. Nur mit erheblicher Gegenwehr konnte sich die Geschädigte aus dem Griff befreien. Anschließend ging die Frau in das Zimmer des Sohnes. Der Angeklagte sei ihr dorthin gefolgt, nachdem er sich in der Küche mit einem Messer bewaffnet hatte.

Dann soll es so abgelaufen sein: Der Mann platzierte sich vor die auf dem Bett sitzende Frau. Diese schenkte dem Angeklagten in dieser Situation wenig Beachtung, da sie eine E-Mail an die Schule des Sohnes verfasste und davon ausgegangen war, dass sich der Angeklagte zwischenzeitlich beruhigt hatte. Unter Ausnutzung ihrer Arglosigkeit soll der Angeklagte ihr dann in Tötungsabsicht mit dem Messer zweimal in den Oberbauch gestochen haben, worauf sie zu Boden ging.

Großfahndung der Polizei

Über sie gebeugt habe er ihr noch eine Schnittverletzung am Oberarm sowie zwei weitere Messerstiche, mit der Absicht sie zu töten, in den Rücken versetzt. Bei weiteren Stichversuchen konnte die Frau die Messerklinge mit der Hand greifen. Gleichzeitig gelang es dem Sohn, den Arm des Angeklagten mit dem Bein am Boden zu fixieren und ihn so an weiteren Stichen zu hindern. Daraufhin ließ der Mann das Messer fallen und flüchtete aus der gemeinsamen Wohnung. Nach der Alarmierung des Notarztes und der Polizei wurde der Mann in Tatortnähe nach einer Großfahndung festgenommen.

Die Verletzungen der Frau – zwei Stichverletzungen im Oberbauch, zwei Stichverletzungen im Rücken und eine Schnittwunde am rechten Oberarm – mussten notfallchirurgisch behandelt werden. Akute Lebensgefahr bestand nicht, die Verletzungen waren jedoch potenziell lebensbedrohlich. Eine Blutprobe bei dem Mann wies eine Alkoholkonzentration von 1,44 Promille auf. Das Landgericht hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Düsseldorf
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