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Prozess in Düsseldorf: Angeklagter soll 14-Jährigen in Neuss vergewaltigt haben


Prozess in Düsseldorf
Erst Drogen und Alkohol verabreicht, dann 14-Jährigen vergewaltigt?

Von t-online, gaa

18.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des BildesDas Landgericht in Düsseldorf (Symbolbild): Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. (Quelle: Martin Gerten/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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In einem Zelt auf den Rheinwiesen am Klärwerk Neuss soll 2020 ein damals 14-Jähriger vergewaltigt worden sein. Der Angeklagte soll dem Jugendlichen Drogen gegeben haben.

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren, Vergewaltigung, wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, wegen des Besitzes von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten sowie Körperverletzung muss sich ein Mann ab Mittwoch (20. September) vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Ein zum Tatzeitpunkt 14-Jähriger, der von zu Hause weggelaufen war, habe sich an fünf Tagen im Zeitraum Mai bis Juni 2020 auf Einladung des Angeklagten in dessen Zelt auf den Rheinwiesen am Klärwerk Neuss aufgehalten, um nicht draußen schlafen zu müssen. Der Angeklagte habe dem Jugendlichen am ersten Abend Alkohol und Amphetamine sowie Stimulanzien zum unmittelbaren Konsum gegeben.

Kinderpornographische Videodatei auf dem Handy

Infolge des Konsums von Alkohol und der Drogen sei es dem damals 14-Jährigen körperlich schlecht gegangen. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass der Geschädigte minderjährig war und die ihm überlassenen Rauschmittel zur einer Vergiftung bei diesem führen könnten.

Er soll dem 14-Jährigen dann auf seinem Mobiltelefon mindestens ein kinderpornographisches Video gezeigt haben, wobei er beabsichtigt habe, den Jungen zu stimulieren. Als sich der 14-Jährige im Zelt auf eine Luftmatratze zum Schlafen legte, habe der Angeklagte mit dem Jugendlichen, dem auf Grund seines körperlichen Zustandes alles gleichgültig gewesen sei, den Analverkehr vollzogen.

Außerdem soll der Angeklagte im August 2021 in Hagen in Besitz eines Mobiltelefons gewesen sein, auf dem Daten mit kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten gespeichert waren. Zum Teil sollen auf Bildern unbekleidete Jungen zu sehen sein, die ersichtlich jünger als 14 Jahre alt waren. Es wurden für den Prozess sechs Verhandlungstage angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Landgericht Düsseldorf
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