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Düsseldorf | Maisfeld-Mord: Verteidiger will Serienmörder als Zeugen laden


Lebensbeichte erhofft
Maisfeld-Mord: Verteidiger will Serienmörder als Zeugen laden

Von dpa
28.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): Im Fall des Maisfeld-Mordes soll ein Serienmörder als Zeuge aussagen.Vergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): Im Fall des Maisfeld-Mordes soll ein Serienmörder als Zeuge aussagen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
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In einem 31 Jahre zurückliegenden Mordfall soll nun ein Serienmörder aussagen. Der Anwalt des bisher verdächtigen Mannes erhofft sich eine Lebensbeichte des Zeugen.

In Meerbusch ereignete sich 1992 ein Mord in einem Maisfeld. Der Verteidiger will jetzt einen Serienmörder als Zeugen laden lassen. Einen entsprechenden Antrag hat der Anwalt am Donnerstag am Landgericht in Düsseldorf gestellt.

Der verurteilte Serienmörder war 1994 wegen der Tötung eines neunjährigen Mädchens aus München in Südfrankreich von einem Gericht in Bordeaux verurteilt worden. Er hatte zuvor noch zwei weitere Morde gestanden.

Er war kurzzeitig auch wegen des Mordes an einer 47-jährigen Frau 1993 in einem Maisfeld in Neuss unter Verdacht geraten. Nach Angaben des Anwalts hatte Peter F. in einem Schreiben angedeutet, dass er noch nicht alle seine Verbrechen gestanden hat. Der Verteidiger hofft nun offenbar auf eine Lebensbeichte, die seinen Mandanten entlasten könnte.

Derzeit steht ein 63-jähriger Automechaniker vor Gericht

1992 und 1993 waren in Neuss und Meerbusch zwei Frauen in Maisfeldern ermordet worden. Die Opfer waren 47 und 51 Jahre alt. Wegen des Mordes in Meerbusch muss sich derzeit ein 63-jähriger Automechaniker vor Gericht verantworten. Auch er ist ein vorbestrafter Kindermörder, der wegen eines Mordes in Baden-Württemberg 1995 bereits rechtskräftig verurteilt ist und seit 28 Jahren hinter Gittern sitzt.

Serienmörder Peter F. gestand in Frankreich gegenüber deutschen Ermittlern, im November 1993 in Viersen-Süchteln ein zwölfjähriges Mädchen umgebracht zu haben. Knapp zwei Monate später hatte er nach eigenem Geständnis ein siebenjähriges Mädchen missbraucht und umzubringen versucht. Das Kind hatte den Mordanschlag überlebt.

Außerdem war er in Deutschland bereits wegen Tötung einer Frau im Februar 1985 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Bei einem Freigang hatte er dann eine weitere junge Frau angegriffen. 1991 war er aus der Haft entlassen worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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