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Düsseldorf: Pro-palästinensische Demo nach Angriff der Hamas auf Israel


Am Samstag in Düsseldorf
Polizei bereitet sich intensiv auf pro-palästinensische Demo vor

Von t-online, dpa, gaa

13.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Festnahme bei Demo in Duisburg: Die Polizei sprach von einem weitgehend ruhigen Abend.Vergrößern des BildesFestnahme bei der Demo in Duisburg: Für die Versammlung in Düsseldorf ist die Polizei erneut vorbereitet. (Quelle: Justin Brosch/t-online)
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Nun findet eine pro-palästinensische Demo auch in Düsseldorf statt. Die Polizei schließt nicht aus, dass mehr als die 50 angemeldeten Teilnehmer Samstag durch die Stadt ziehen.

Am Samstag soll von 13 bis 16 Uhr eine pro-palästinensische Demonstration in Düsseldorf stattfinden. Wie die Polizei auf Anfrage von t-online mitteilte, wurden 50 Teilnehmer angemeldet, die vom Immermannhof in Richtung Oberbilker Markt laufen werden. Der Name der Demo: "Free Palestine".

"Wir bereiten uns intensiv vor", sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Es sei nicht auszuschließen, dass mehr als die 50 angemeldeten Teilnehmer erscheinen werden. Vor dem Hintergrund der Ereignisse im Nahen Osten sei die Polizei auf alle möglichen Szenarien eingestellt. "Wie immer", so der Sprecher weiter.

Nach den Angriffen der Terroristengruppe Hamas auf Israel waren etwa in Berlin und Duisburg Menschen auf die Straße gegangen, die die Attacken befürworten. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fand die Szenen in Duisburg "unerträglich", wie er in dieser Woche in Düsseldorf sagte.

Es drohen strafrechtliche Konsequenzen

Bei pro-palästinensischen Protesten in Deutschland fallen immer wieder antisemitische Parolen, israelische Flaggen werden verunglimpft. Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, aber es gibt strafrechtliche Grenzen. Jubel etwa für Morde der Hamas an Juden fällt unter den Straftatbestand "Belohnung und Billigung von Straftaten" und kann unter gewissen Umständen bestraft werden, wie der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, der Deutschen Presse-Agentur erklärte.

Demnach können antisemitische Parolen, die während einer Versammlung lautstark getätigt werden und etwa Morde befürworten, mit Geldbußen oder einer Freiheitsstrafe einhergehen, wie Vetter sagt. Außerdem würden Menschen, die bei Demonstrationen Waffen oder andere Gegenstände bei sich tragen, die andere Menschen verletzten oder Dinge beschädigen können, bestraft.

Fehlverhalten kann zur Abschiebung führen

Vetter betont auch, dass das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit explizit für deutsche Bürger gilt. Das Fehlverhalten ausländischer Menschen bei Protesten könne zu einer Abschiebung führen. "In Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes steht zum Beispiel drin, dass die Unterstützung von terroristischen Vereinigungen ein Ausweisungsgrund ist. Natürlich nur, wenn das verhältnismäßig ist", sagt Vetter.

Generell gilt bei allen Demonstrationen das Versammlungsgesetz. Eine Kundgebung kann verboten oder aufgelöst werden, wenn etwa Ziele von Parteien oder Organisationen verfolgt werden, die verfassungsfeindlich und verboten sind, wenn die Veranstaltung einen gewalttätigen Verlauf nimmt oder Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht.

Verwendete Quellen
  • Anruf bei der Polizei Düsseldorf
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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