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Krefeld: Prozess wegen Totschlags – Angeklagter kann sich nicht erinnern


Prozess wegen Totschlags
Mann getötet: Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücken

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Darstellung der Göttin Justitia (Symbolbild): Ein Mann ist wegen Totschlags angeklagt. (Quelle: Carsten Koall/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In Krefeld ist ein 23-Jähriger wegen Totschlags angeklagt. Er soll mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen haben, besonders auf dessen Augen und Kopf.

Beim Beginn des Prozesses um die Tötung eines 44-Jährigen in Krefeld mit zahlreichen Messerstichen hat sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen. Er hat am Dienstag aber angedeutet, dass ihn der 44-Jährige in sexueller Absicht berührt habe.

"Dann wird es schummrig", sagte der 23-Jährige ohne festen Wohnsitz. "Ich mag keine Nähe." Er sei als Kind sowohl von seinem leiblichen Vater, als auch von seinem Stiefvater körperlich misshandelt und sexuell missbraucht worden.

Der junge Niederländer muss sich wegen Totschlags am Landgericht in Krefeld verantworten. Er soll am 12. Mai in einem Mehrfamilienhaus in Krefeld einen 44-jährigen Bekannten erstochen haben. Der 23-Jährige war nur wenige Meter von dem Haus entfernt mit Blut an Händen und Kleidung festgenommen worden. Vor Ort soll er die Tat pauschal gestanden haben.

Lautstarker Streit

Laut Anklage kam es in der Wohnung zu einem lauten Streit. In dessen Verlauf soll der 23-Jährige dann mit einem langen Messer vielfach auf den 44-Jährigen eingestochen haben, "besonders auf dessen Augen und Kopf", wie der Vorsitzende Richter bemerkte.

Nach der Tat soll er das Gesicht des Opfers mit einem Handtuch zugedeckt haben. Die Nachfrage, ob er das Opfer in dem Moment für seinen gewalttätigen und verhassten Vater gehalten habe, ließ der Angeklagte offen. Bei seiner Festnahme soll er den Beamten gesagt haben, dass er endlich seinen Vater gefunden und es klick gemacht habe.

Halbschwester bestätigt Missbrauch

Der 44-Jährige und er hätten sich in einer Einrichtung der Diakonie kennengelernt und viel über Musik geredet, berichtete der Angeklagte. Er habe mit dem Opfer auch stundenlang Marihuana, Amphetamine und Ecstasy konsumiert.

Die Halbschwester des Angeklagten bestätigte als Zeugin, dass der 23-Jährige als Kind von seinem Vater und dann vom zweiten Mann seiner Mutter immer wieder geschlagen und missbraucht worden sei. Ob der Angeklagte schuldfähig ist, soll ein Gutachter klären. Im Raum steht, dass er psychisch krank sein könnte. Der Prozess wird fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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