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Düsseldorf gestattet Gastronomen bereits mehr als 500 Außenterrassen


Gastronomie
Rund 500 Genehmigungen für Außenterrassen bereits erteilt

Von t-online, gaa

22.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0302346537Vergrößern des BildesDie Kasematten in Düsseldorf (Archivbild): Hier befindet sich die größte Außengastronomiefläche der Stadt. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Die Stadt hat bereits mehr als 500 Betrieben Genehmigungen für eine Außenterrasse erteilt. Über den Sommer wird sich die Zahl wohl noch verdoppeln.

Die Temperaturen steigen, die Sonne zeigt sich häufiger und die Gastronomen bereiten sich auf den Frühling und die Sommersaison vor. Bereits jetzt wurden mehr als 500 Betrieben Außengastronomieflächen genehmigt. Über den Sommer werden nach Einschätzung der Stadt rund 1.000 Terrassen im öffentlichen Raum genehmigt sein. Dabei handelt es sich bei diesen zusätzlichen Tischen und Stühlen im Freien nicht nur um "echte", bewirtschaftete Terrassen, sondern auch um Stehtische oder Vergleichbares direkt vor einem Betrieb.

Die Hauptsaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Doch auch darüber hinaus sind Genehmigungen für Terrassen möglich. Die Gastronomen können jederzeit auf gutes Wetter beispielsweise im Februar oder November reagieren und die Außenflächen an ihren Betrieb auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür ist eine schriftliche Erlaubnis des Ordnungsamtes.

Vom Stehtisch bis zu großräumigen Außenflächen: Jede Variante zur Nutzung des öffentlichen Straßenraumes ist vertreten und muss genehmigt werden. Dabei ist in der Altstadt während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter mit Terrassen belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1.000 Quadratmeter Fläche an der Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen nur etwa zwei Quadratmeter. Sie finden sich in der Regel bei Imbissbetrieben oder Bäckereien in den Stadtbezirken.

Ordnungsamt wird Genehmigungen kontrollieren

Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter und Monat 9,70 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es 7,80 Euro pro Quadratmeter. Auch die sogenannten "Parkplatzterrassen" dürfen weiter beantragt und betrieben werden.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßige Kontrollen gibt, ob die Wirte Erlaubnisse haben und die zulässigen Maße der Terrassen eingehalten werden. Wirte, die Terrassen ungenehmigt oder über das erlaubte Maß hinaus betreiben, müssen nicht nur mit einer Nachberechnung der Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt vom 21. März 2024 (per E-Mail)
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