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Düsseldorf: Ex-IS-Chef Abu Walaa scheitert im Kampf gegen Ausweisung


Ex-IS-Chef vor Gericht
Abu Walaa scheitert im Kampf gegen Ausweisung

Von t-online, dpa
11.06.2025Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250610-935-641207Vergrößern des Bildes
Abu Walaa (Archivbild): Im Kampf gegen seine Abschiebung steht der Ex-IS-Chef vor Gericht. (Quelle: Julian Stratenschulte / dpa)
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Abu Walaa, einst als Deutschland-Chef der Terrorgruppe IS bekannt, hat im Kampf gegen seine Ausweisung eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht sieht in ihm eine Gefährdung für die nationale Sicherheit.

Er galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat: Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück (Az. 27 K 7349/23). Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

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Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.

Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

"Gefahr für die öffentliche Sicherheit"

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. Er war im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und hat sieben Kinder mit zwei Frauen in Deutschland.

Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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