Nach Unmut über Entscheidung Düsseldorf zieht Trampolin-Verbot zurück

Für städtische Kleingärten hatte die Stadt Düsseldorf ein Verbot für Sprung- und Hüpfgeräte ausgesprochen. Viele Bürger wehrten sich dagegen
Die Düsseldorfer Stadtverwaltung ist von einem generellen Trampolin-Verbot in den städtischen Kleingartenanlagen abgerückt. Nach weiterer rechtlicher Prüfung sehe man dafür keinen Grund, teilte Umweltdezernentin Helga Stulgies am Montag mit. Nach der derzeit gültigen Kleingartenverordnung seien Trampoline prinzipiell gestattet.
Noch in der vergangenen Woche hatte die Stadt die Hüpf- und Sprunggeräte als "nicht zustimmungsfähig" eingestuft. Trampoline seien Flächenversiegelung und keine Spielgeräte für Kleinkinder, hieß es dort. Das hatte zu Diskussionen und Unmut geführt.
Trampolin-Verbot in Düsseldorf: Petition erfolgreich
Betroffene hatten dagegen eine Petition gestartet. "Der Regen tropft ja durch das Sprungtuch, die Fläche ist nicht versiegelt", sagte Sebastian Jost, der Initiator der Petition. Außerdem verwies er unter anderem auf den TÜV, der auf die Altersempfehlung ab drei Jahren für die Spielgeräte aufmerksam machte.
Daher zwang Jost die Stadt, sich erneut mit dem Thema zu beschäftigen – und das mit Erfolg.
- Nachrichtenagentur dpa