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Düsseldorf: Mann während Einsatz schwer verletzt – Polizisten verurteilt


Während Einsatz
Altstadtbesucher schwer verletzt – Polizisten verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 28.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Zwei Polizisten sitzen in einem Verhandlungssaal: Sie wurden wegen Körperverletzung im Amt angeklagt.Vergrößern des BildesZwei Polizisten sitzen in einem Verhandlungssaal: Sie wurden wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. (Quelle: Martin Höke/dpa-bilder)
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In Düsseldorf ist der Prozess gegen zwei Polizisten beendet worden, die während eines Einsatzes einen Mann geschlagen haben. Beide wurden schuldig gesprochen.

Zwei Polizisten sind in Düsseldorf verurteilt worden, weil sie einen 38-jährigen Altstadtbesucher schwer verletzt haben. Ein 29-jähriger Beamter wurde vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 3.000 Euro an das Opfer verurteilt. Ein 35-jähriger Polizist wurde zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung und 2.500 Euro an das Opfer verurteilt. Beide wurden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen.

Das 38-jährige mutmaßliche Opfer der Polizeigewalt erlitt einen doppelten Nasenbeinbruch, einen Bruch der Augenhöhle sowie Blutergüsse und Schürfwunden. Überwachungskameras hatten das Geschehen aufgezeichnet. Zuvor soll der 38-Jährige einen Streit mit seinem Partner gehabt haben, bei dem die Polizisten hinzukamen.

Zweifel an Version der Täter

Im Prozess am Amtsgericht hatten die angeklagten Beamten die Vorwürfe zunächst bestritten. Das Opfer habe sich heftig gewehrt, sei wie von Sinnen gewesen und sie hätten den Mann auch nur nach Vorwarnung und nur mit der flachen Hand geschlagen. Anders hätten sie ihn nicht unter Kontrolle bringen können.

Staatsanwalt und Richter äußerten mehrfach Zweifel an der Version der Beamten: So sei auf den Videoaufnahmen einer Kamera keine echte Gegenwehr des Opfers zu erkennen. Außerdem habe einer der Beamten zuvor zwei Mal ausgesagt, den Mann mit der geballten Faust geschlagen zu haben. Darüber hinaus sei es seltsam, dass insgesamt neun Polizisten einen nicht besonders starken Mann nicht anders hätten überwältigen können. Das Opfer sagte aus, er habe keine Gegenwehr geleistet, sei von den Beamten dennoch sofort zu Boden geworfen und zusammengeschlagen worden.

Beamte nicht suspendiert

Nach einem Rechtsgespräch erklärten die Verteidiger, dass sich ihre Beamten nicht mehr gegen die Vorwürfe wehrten. Neben dem Strafverfahren wurde auch ein dienstrechtliches Verfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Nach Angaben des Düsseldorfer Polizeipräsidiums sind die beiden Beamten nicht suspendiert. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft hätte ihnen der Ausschluss aus dem Polizeidienst und der Verlust ihrer Pensionsansprüche gedroht. Körperverletzung im Amt kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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