Neue Sicherheitsregeln in NRW Landtag prüft künftig auch Praktikanten auf Vorstrafen

Der NRW-Landtag verschärft seine Sicherheitsmaßnahmen. Ab Oktober müssen sich auch Praktikanten einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, wenn sie uneingeschränkten Zugang zu Gebäuden und IT-Systemen erhalten sollen.
Landtagspräsident André Kuper hat die Abgeordneten in Düsseldorf über die praktische Umsetzung des neuen Sicherheitsgesetzes informiert. Ab dem 1. Oktober gelten verschärfte Sicherheitsregeln im nordrhein-westfälischen Landtag, die nicht nur neue Mitarbeiter, sondern auch Praktikanten betreffen. Dies geht aus einem Schreiben Kupers an alle Abgeordneten hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Ein Sprecher des Landtags betonte auf Anfrage, dass die Einholung einer unbeschränkten Behördenauskunft grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen vor der Aufnahme einer Beschäftigung gelte. Praktikanten seien dann betroffen, wenn sie unbeschränkte Zugangsrechte zu den Gebäuden des Landtags sowie zu den IT-Systemen erhalten sollen.
Digitale Überprüfung soll es noch vor Arbeitsbeginn geben
Die Landtagsverwaltung wird die Überprüfungen künftig digital beim Bundeszentralregister einholen. Kuper empfiehlt in seinem Schreiben, neue Beschäftigte frühzeitig zu melden, damit die Abfrage spätestens zehn Tage vor Arbeitsbeginn starten kann. Gehalt, IT-Zugang und Hausausweis werden erst nach erfolgreicher Überprüfung gewährt.
Bei Einträgen wegen vorsätzlicher Straftaten besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Entscheidung darüber trifft der Landtagspräsident gemeinsam mit der Vizepräsidentin und den Vizepräsidenten im Präsidium.
AfD hält die Regelung für ein "Einschüchterungsgesetz"
Das neue Gesetz für strengere Sicherheitsregeln wurde am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die AfD bezeichnete die Novelle als "Einschüchterungsgesetz" und stimmte dagegen.
Mit den verschärften Maßnahmen will sich der Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. Hintergrund ist unter anderem ein Fall aus dem vergangenen Jahr: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten wurde wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Nachrichtenagentur dpa
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