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NRW: Landtag verlängert Corona-Schutzverordnung


"Notbremse bleibt bestehen"
Corona-Schutzverordnung in NRW verlängert

Von dpa
Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Warnhinweis zur Maskenpflicht in Düsseldorf (Symbolbild): In NRW ist die Corona-Schutzverordnung verlängert worden.Vergrößern des BildesWarnhinweis zur Maskenpflicht in Düsseldorf (Symbolbild): In NRW ist die Corona-Schutzverordnung verlängert worden. (Quelle: Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Trotz der geplanten einheitlichen Corona-Regeln, die bald greifen sollen, verlängert NRW seine eigene Schutzverordnung. Damit werde die Grundlage für Modellprojekte geschaffen, in denen geöffnet werden könnte.

Nordrhein-Westfalen verlängert, mit kleinen Aktualisierungen, seine Corona-Schutzverordnung um eine Woche. "Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100", teilte die Landesregierung am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Die kurzfristige Verlängerung der Schutzverordnung bis zum 26. April soll die Zeit überbrücken, bis die geplanten bundeseinheitlichen Regelungen greifen. Die bisher gültige Version war bis zum 18. April befristet.

Tatsächlich haben Kommunen mit Notbremse – die also schon seit mehreren Tagen über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegen – in NRW aber die Möglichkeit, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die den Bürgern mit aktuellen Tests etwa den Besuch von Geschäften und Museen weiter erlaubt.

Grundlage für Modellkommunen

Die Corona-Schutzverordnung schaffe jetzt auch die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte, kündigte die Landesregierung an. Der Start der ersten Projekte war ab dem 19. April vorgesehen – mit Blick auf steigende Neuinfektionswerte müssen die meisten Projekte aber bis auf Weiteres verschoben werden. Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche 14 Kommunen grünes Licht gegeben, um Öffnungen in Teilbereichen mit Schnellteststrategien zu erproben.

Kontrollierte Öffnungsschritte in den genehmigten Projektregionen sind jedoch nur zulässig, wenn die Inzidenz im Kreis oder in der kreisfreien Stadt spätestens zu Beginn des Modellprojekts höchstens 100 beträgt. Liegt der Wert hingegen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 100, muss das Projekt unverzüglich beendet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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