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"Falscher Polizist" verurteilt: Opfer spielte zum Schein mit


Opfer spielte zum Schein mit
"Falscher Polizist" im zweiten Anlauf verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 03.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Archivbild): Der Angeklagte gab an, von dem Betrug nichts zu wissen.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel (Archivbild): Der Angeklagte gab an, von dem Betrug nichts zu wissen. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Er wollte eine Seniorin um ihr Vermögen bringen. Nun hat das Düsseldorfer Amtsgericht einen Mann zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Am Ende hatte die Dame ihn getäuscht.

Im zweiten Anlauf hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Dienstag einen "falschen Polizisten" wegen versuchten Betrugs zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass der 26-jährige Kurierfahrer als Mitglied einer mutmaßlich aus der Türkei operierenden Bande Ende Oktober 2019 in Düsseldorf daran beteiligt war, eine Krankenpflegerin unter Vorwänden zur Übergabe ihres Vermögens zu bewegen.

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe von dem Betrug nichts gewusst und als Kurierfahrer nur Unterlagen abholen wollen. Das bezeichnete das Schöffengericht als "Schutzbehauptung". Der Angeklagte habe kurz vor der Tat in Tatortnähe sieben Telefonate geführt. Das deute auf eine Absprache und die Kenntnis des Tatplans hin.

42.000 Euro, zwei Armbänder, eine Uhr und eine Perlenkette

Die heute 65-jährige Krankenpflegerin war zum Schein auf die Anrufe der Betrüger eingegangen und hatte behauptet, sie werde 42.000 Euro, zwei goldene Armbänder, eine teure Markenuhr und eine Perlenkette aus dem Schließfach ihrer Bank holen. Parallel dazu hatte sie die Polizei verständigt. Der Angeklagte wurde bei der Geldübergabe festgenommen.

Der Prozess musste neu aufgerollt werden, weil beim ersten Anlauf ein Zeuge aus der Türkei fehlte. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar Haft ohne Bewährung für den Kurierfahrer gefordert. "Es handelt sich zwar nur um einen Abholer. Aber ohne die würde das Geschäftsmodell "Falscher Polizist" nicht funktionieren."

Der Richter beließ es aber bei einer Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin haben Berufung angekündigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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