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Neue Coronaschutz-Verordnung: Maskenpflicht in Wahllokalen


Düsseldorf
Neue Coronaschutz-Verordnung: Maskenpflicht in Wahllokalen

Von dpa
30.08.2021Lesedauer: 1 Min.
FFP2-MaskenVergrößern des BildesFFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Bei der kommenden Bundestagswahl wird in den Wahllokalen in NRW Maskenpflicht gelten. Die neue Coronaschutz-Verordnung, die seit dem Wochenende gilt, sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Zugängen und Räumen vor.

Auch die Wahlvorstände müssen - wenn sie nicht zum Beispiel hinter einer Plexiglasscheibe sitzen - Maske tragen. Die neue Schutzverordnung beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern, denen man das Wahlrecht nicht einfach absprechen kann. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe ermöglicht werden, ohne, dass andere Personen gefährdet werden. Genauer wird die Verordnung nicht. Vorstellbar wäre, dass ein Wahllokal bis auf die Vorstände geräumt wird.

Ist die Stimmabgabe unter solchen Umständen absolut nicht möglich, kann ein Maskenverweigerer laut dem neuen Regelwerk aus dem Wahllokal geworfen werden.

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