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Urteil nach Schüssen in Dormagen: Gut viereinhalb Jahre Haft


Düsseldorf
Urteil nach Schüssen in Dormagen: Gut viereinhalb Jahre Haft

Von dpa
23.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Nach den Schüssen auf einen 45-Jährigen in Dormagen ist der Schütze zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter des Düsseldorfer Landgerichts sprachen den 35 Jahre alten wohnsitzlosen Georgier schuldig, aber nicht wegen versuchten Totschlags, wie angeklagt, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung.

Sie zeigten sich jedoch überzeugt, dass der Mann zu einer Gruppe maskierter Männer gehörte, die am 23. Mai 2020 in einem Dormagener Industriegebiet vor einer Methadonambulanz mit einem Kasachen in Streit gerieten.

In dessen Verlauf hatte der Georgier eine scharfe Waffe gezogen, dem 45-Jährigen in den Bauch geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt. Den Anklagevorwurf des versuchten Totschlags sah das Gericht dennoch als nicht erfüllt: "Ein Tötungsvorsatz war dem Angeklagten nicht nachzuweisen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Bei der Polizei hatte das Opfer angegeben, die Angreifer, von denen er einen gekannt habe, hätten ihn zum Drogenverkauf zwingen wollen. Das wollte er vor Gericht aber nicht wiederholen. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, das spätere Opfer habe ihn wegen seiner Herkunft beleidigt und einen Teleskopstock gezückt. Daraufhin habe er geschossen.

Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer für denkbar gehalten, dass der bewaffnete Streit möglicherweise eine Woche zuvor in Köln-Chorweiler ausgelöst worden war. Da habe es eine massive Auseinandersetzung zwischen Kasachen und Georgiern gegeben. Er hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hielt maximal drei Jahre für angemessen.

Nach dem Georgier war nach der Tat mit internationalem Haftbefehl gefahndet worden. Der 35-Jährige konnte ein halbes Jahr später in Remscheid festgenommen werden. Bei einer Verkehrskontrolle wurde im Handschuhfach seines Autos eine scharfe halb-automatische Pistole gefunden.

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