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Zoll beschlagnahmt gebratenes Schuppentier

Von dpa
Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Schuppen des gebratenen Pangolins: Das seltene Schuppentier steht nach Europäischem Recht unter Artenschutz.
Die Schuppen des gebratenen Pangolins: Das seltene Schuppentier steht nach Europäischem Recht unter Artenschutz. (Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf/leer)
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Am Düsseldorfer Flughafen wurde im Koffer einer Frau ein gebratenes Pangolin gefunden: Das Mitbringsel ist ein seltenes Schuppentier aus Ghana und steht unter Artenschutz.

Zollbeamte haben am Düsseldorfer Flughafen im Koffer einer Reisenden ein gehäutetes und gebratenes Pangolin — ein Schuppentier — gefunden. Auf Nachfrage habe die 42-jährige Frau geantwortet, dass es sich bei dem Pangolin um eine Delikatesse handele, teilte der Zoll am Mittwoch mit. Sie habe das Schuppentier auf einer Farm in Ghana gekauft, um es daheim zusammen mit ihrer Familie zu essen.

Fund in Düsseldorf steht unter besonderem Artenschutz

Einer der drei Koffer der Frau war nach Angaben des Zolls ausschließlich mit Essen gefüllt gewesen. Neben legalen Mitbringseln wie Fisch und Gemüse sei in einer Tüte aber auch das sauber verpackte Pangolin gewesen. Gegen die Reisende wurde laut Zoll Anzeige erstattet, das Schuppentier beschlagnahmt und vernichtet.

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Pangoline sind den Angaben zufolge sowohl nach Europäischem Recht als auch nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt. Damit sind Einfuhr und Handel streng verboten.

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