Eine Million Betroffene in NRW Impfpflicht für medizinische Einrichtungen startet
Im Gesundheitswesen ist der Startschuss für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gefallen: In Nordrhein-Westfalen müssen Beschäftigte in Medizin und Pflege jetzt einen vollständigen Impfschutz vorweisen.
In zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab diesem Mittwoch für Beschäftigte eine Impfpflicht. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.
Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis zu einer Million Beschäftigte davon betroffen. Das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf schätzte zuletzt Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.
Düsseldorf: Gesundheitsämter haben Übergangsfrist bis 15. Juni
Erklärtes Ziel ist, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Das Verfahren ist mehrstufig und sieht eine Einzelfallprüfung vor. Mögliche Beschäftigungs- oder Betretungsverbote sind nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums deshalb nicht unmittelbar zu erwarten.
Die kommunalen Gesundheitsämter haben bis zum 15. Juni Zeit, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vollständig umzusetzen.
- Nachrichtenagentur dpa