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Düsseldorf: Impfpflicht für medizinische Einrichtungen startet


Eine Million Betroffene in NRW
Impfpflicht für medizinische Einrichtungen startet

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Arzt impft Person, die Impfpass in der Hand hält (Symbolbild): Bis zum 15. Juni gilt eine Übergangsfrist.Vergrößern des BildesArzt impft Person, die Impfpass in der Hand hält (Symbolbild): Bis zum 15. Juni gilt eine Übergangsfrist. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Im Gesundheitswesen ist der Startschuss für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gefallen: In Nordrhein-Westfalen müssen Beschäftigte in Medizin und Pflege jetzt einen vollständigen Impfschutz vorweisen.

In zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab diesem Mittwoch für Beschäftigte eine Impfpflicht. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.

Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis zu einer Million Beschäftigte davon betroffen. Das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf schätzte zuletzt Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.

Düsseldorf: Gesundheitsämter haben Übergangsfrist bis 15. Juni

Erklärtes Ziel ist, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Das Verfahren ist mehrstufig und sieht eine Einzelfallprüfung vor. Mögliche Beschäftigungs- oder Betretungsverbote sind nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums deshalb nicht unmittelbar zu erwarten.

Die kommunalen Gesundheitsämter haben bis zum 15. Juni Zeit, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vollständig umzusetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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