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Sexueller Missbrauch und Kinderpornografie – Haftstrafe für Tanzlehrer

Von dpa
10.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Mauer einer JVA (Symbolbild): Der angeklagte Tanzlehrer ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Mauer einer JVA (Symbolbild): Der angeklagte Tanzlehrer ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: YAY Images/imago-images-bilder)
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Im Prozess um mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Tanzlehrers hat das Amtsgericht Mönchengladbach jetzt das Urteil verkündet: Zwei Jahre und vier Monate Haft. Der Angeklagte hat alle Taten gestanden.

Ein Tanzlehrer aus Viersen in der Nähe von Düsseldorf ist am Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 36 Fällen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Der Inhaber einer inzwischen geschlossenen Tanzschule wurde auch wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in einem Fall sowie wegen Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht Mönchengladbach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der verheiratete Familienvater folgte der Urteilsverkündung scheinbar unbewegt und vermied – wie schon zum Auftakt in der Vorwoche – jeden Blickkontakt mit einer seiner Tanzschülerinnen und deren Eltern. Die heute 18-Jährige saß dem Angeklagten als Nebenklägerin gegenüber.

Viersen bei Düsseldorf: Der Angeklagte gesteht alle Taten vor Gericht

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, zwischen 2015 und 2020 vier Tanzschülerinnen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Richter erklärte in Richtung des Angeklagten, er habe "das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt". Strafschärfend wertete er neben dem langen Tatzeitraum auch das erhebliche Maß an Taten.

Zu Gunsten des 38-Jährigen wurde gewertet, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und so den Opfern eine Aussage im Prozess erspart hatte. Mit Rücksicht auf die Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden.

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Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der Tanzlehrer war im Juli 2020 festgenommen worden und nach knapp einem Jahr Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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