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Uni Erfurt: Studierendenrat fordert Berufung gegen Professoren-Urteil


Studentinnen belästigt
Studierendenrat fordert Berufung gegen Professoren-Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 06.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Blick auf das Campusgelände der Uni Erfurt: Studierende fordern Berufung gegen das Urteil gegen einen der Professoren der Universität.Vergrößern des BildesBlick auf das Campusgelände der Uni Erfurt: Studierende fordern Berufung gegen das Urteil gegen einen der Professoren der Universität. (Quelle: Bild13/Archivbild/imago-images-bilder)
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Unverständnis und Wut bei Erfurter Studierenden: Nachdem er mehrere Studentinnen sexuell belästigt hatte, darf ein Professor der Uni Erfurt Beamter bleiben. Der Studierendenrat fordert Berufung gegen das Urteil.

Der Studierendenrat der Universität Erfurt hat das Wissenschaftsministerium dazu aufgefordert, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen im Fall eines Professors aus Erfurt einzulegen. Das Gericht hatte den Hochschullehrer nicht aus der Beamtenlaufbahn entlassen, wie es das Ministerium verlangt hatte. Ihm wurde lediglich die Kürzung der Dienstbezüge für 30 Monate auferlegt.

"Es stößt auf Unverständnis und Wut, dass der Professor nur zu einer Gehaltsminderung verurteilt wurde und damit auch seine Professur an der Universität bis auf Weiteres behält", teilte der Studierendenrat am Freitag in Erfurt mit. Er sei der Auffassung, dass in diesem Fall nicht von einer reinen "Suche nach Sexualkontakten" die Rede sein könne, wie es das Gericht dargestellt habe. "Studierende befinden sich immer in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Lehrenden, die sie benoten", unterstrich die Vertretung der Studentinnen und Studenten.

Bessere Noten für Sex versprochen

Der Professor soll verschiedenen Darstellungen zufolge Studentinnen bessere Noten für Sex versprochen haben. Das Verwaltungsgericht Meiningen stellte fest, dass es zwei im Dienstzimmer des Mannes geführte Gespräche mit einer Studentin gegeben habe, in der er diese aufgefordert habe, mit ihm eine sexuelle Beziehung zu beginnen. Einmal habe er dies mit einem Hinweis auf seine Position als Professor verknüpft. In dem Disziplinarverfahren sei ihm aber nicht vorgeworfen worden, sexuelle Dienste beziehungsweise Handlungen im Gegenzug für bessere Noten gefordert oder erlangt zu haben.

Das Wissenschaftsministerium hatte mitgeteilt, erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Erst dann solle entschieden werden, ob Berufung eingelegt wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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