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Corona in Erfurt: Bundesgartenschau in Gefahr – Ramelow hofft auf Bund


Erfurt bangt um Buga
Bundesgartenschau in Gefahr – Ramelow hofft auf Bund

Von dpa
Aktualisiert am 13.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Baumsetzlinge liegen auf einem Gelände der Bundesgartenschau: Laut neuem Bundes-Infektionsschutzgesetz darf die Buga nicht öffnen.Vergrößern des BildesBaumsetzlinge liegen auf einem Gelände der Bundesgartenschau: Laut neuem Bundes-Infektionsschutzgesetz darf die Buga nicht öffnen. (Quelle: Karina Hessland/Archivbild/imago-images-bilder)
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Eigentlich sollte die Bundesgartenschau in Erfurt Mitte April eröffnen. Das neue Corona-Infektionsschutzgesetz des Bundes verbietet "die Öffnung von botanischen Gärten". Ramelow pocht auf eine Änderung des Gesetzes.

In zehn Tagen soll die Bundesgartenschau in Erfurt starten. Doch das neue Corona-Infektionsschutzgesetz könnte den Plänen der Veranstalter einen Strich durch die Rechnung machen. Dort steht: "Die Öffnung von [...] zoologischen und botanischen Gärten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt."

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow setzt nun auf Ergänzungen beim neuen Gesetz, damit die Buga trotz Corona-Pandemie öffnen kann. "Ich lasse mich weiterhin von der Hoffnung leiten, dass die Bundestagsfraktionen, mit denen wir allen gesprochen haben, dort eine Klarstellung vornehmen", sagte der Linken-Politiker am Dienstag auf dem Gelände der Bundesgartenschau in Erfurt.

Er gehe davon aus, dass die Schau in reduzierter Form öffnen kann und danach Besucher in beschränkter Zahl in den Bereichen unter freiem Himmel unterwegs sein können – vorausgesetzt, die am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes werden nachgebessert. Ramelow zufolge muss besser zwischen Innen- und Außenbereichen unterschieden werden. Aber auch für Außenbereiche müssten Hygieneschutzmaßnahmen greifen, etwa die Kontaktnachverfolgung. "Es kann nicht sein, dass der allgemeine Schlosspark offen ist und die Bundesgartenschau geschlossen wäre", nannte Ramelow ein Beispiel.

Nach der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung dürfen Zoos und botanische Gärten noch unter Auflagen ihre Außenbereiche für Publikum öffnen. Bevor jedoch die Neuerungen des bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetz in Kraft treten, muss allerdings der Bundestag den Änderungen noch zustimmen und auch der Bundesrat ist gefragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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